Hallo zusammen,
Folgendes Problem:
Meine Bafögrückzahlung steht an und ich habe einen studiendauerabhängigen Teilerlass wegen Einhaltung der Mindestausbildungszeit (MAZ) gestellt. Dieser wurde teilweise abgelehnt, obwohl ich nur 8 Semester studiert und alle Staatsexamen ohne Wiederholung/Pause o.ä. bestanden habe. Begründung des Amtes:
Für die Frage des Zeitpunktes des Bestehens der Abschlussprüfung ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Studiendauerabhängigen Teilerlass das Datum über die erfolgreiche Beendigung des Dritten Prüfungsabschnittes (=einschl. Praktikum).
Ihr Studium haben Sie im Sommersemester 2003 (01.04.2003) begonnen. Die Mindeststudienzeit endete nach 4 Jahren im Wintersemester 2006/2007 (31.03.2007). Hinzu kommen 1 Praktisches Jahr und 3 Monate Prüfungszeit. Somit ergibt sich eine MAZ von 5 Jahren und 3 Monaten. Laut dem vorgelegten Prüfungszeugnis haben Sie am 01.07.2008 den 3. Prüfungsabschnitt erfolgreich beendet. Ihre MAZ endete jedoch bereits mit dem Ablauf des 30.06.2008.
Somit habe ich also die Mindestausbildungszeit um sage und schreibe einen Tag (!) überschritten und bekommen deswegen ca. 1500 EUR weniger erlassen.
Sowas ist doch eine Frechheit! Ich hatte ja nie die Möglichkeit schneller zu sein, da mir der Prüfungstermin ja vorgegeben wurde.
Ich plane jetzt Klage beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid einzureichen.
Meine Begründung wäre: der Prüfungszeitraum des 2.Staatsexamens (mind. 1 Monat) müsste doch bei der Berechnung der MAZ berücksichtigt werden, da man das Praktische Jahr nicht vor dem Bestehen des 2. Examens beginnen kann. Somit müsste sich die MAZ um mind. 1 Monat verlängern.
Hat jemand mit diesem Thema schon Erfahrung gemacht? Oder weiß zufällig jemnad einen guten Anwalt, der einen hier beraten kann?
Ich wäre sehr dankbar für Hinweise/Meinungen/Empfehlungen!!!