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Thema: Skandal im KH Wuppertal auf der Frühchenstation

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Skandal im KH Wuppertal auf der Frühchenstation

    Hallo an Alle.
    Das was auf der Frühchenstation im Wuppertaler KH passiert ist, ist unfassbar. Es wurde ein Rezept ausgestellt wo die Berechnung des Konservierungsmittel falsch war. Die KH-Apotheke hat es nicht überprüft und einfach so hergestellt. Benzalkoliumchlorid wurde in 1000-fache zu hoher Dosis eingearbeitet. Jetzt kämpft ein Frühchen um sein Augenlicht.
    Wer sollte eurer Meinung zur Verantwotung gezogen werden?

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    .......rechtlich einfach.......der verantwortliche Apotheker natürlich!
    PTA´s arbeiten nach Gesetz unter "Aufsicht von Pharmazeuten".
    Was die PTA, die die Rezeptur angefertigt hat, natürlich im nachhinein
    von Ihrem Fehler wenig entlastet. Emotional auf jedenfall in keinster Weise.
    Die Schuldgefühle sind bestimmt immens und man möchte nicht tauschen.

    Allerdings weiss ich aus eigener Erfahrung, dass man oftmals als TA auf sich
    alleine gestellt ist, und vor allem in KH-Apotheken unter Zeitdruck arbeitet.

    In Summe zeigt das wieder, dass PTA´s in der Praxis anscheinend bei weitem mehr
    leisten müßen, als die Gesetzgebung vorschreibt.
    Nämlich letztendlich alleine für ihr Tun verantwortlich sind.

    Das Ganze tut mir sehr leid!!!

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Hey ich mach im Moment Grad meine famulatur in ner Apotheke und wir hatten letztens den Fall dass einer hochschwangerenein durchgeldmittel verschrieben wurde welches an schwangere nicht abgegeben werden soll/darf...
    Der Apotheker hat sich geweigert es rauszugeben ddeaber rr meinte rechtlich wäre der Arzt schuld ...
    Warum ist hier der Apotheker schuld in dem Fall in der Apotheker(kh-apotheke wenn angeblich das Rezept falsch ubermittelt wurde??
    Würde mich über Aufklärung freuen :-)
    Hab letztes ws angefangen zu studieren und interessiert mich wie die Rechtslage und so da ist....
    Vielen dank
    Chris

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Rechtlich gesehen trägt in so einem Fall immer der Apotheker die Hauptschuld, selbst wenn es der Arzt auf dem Rezept falsch aufgeschrieben hat, und der Apotheker wird für seinen "Kunstfehler" auch deutlich härter bestraft als der Arzt.

    Vom moralischen Standpunkt her trifft - meiner Meinung nach - beide die Schuld gleichermaßen. Genauso wie die PTA mindestens dieselbe Schuld trägt, wie der für ihre Arbeit verantwortliche Apotheker.

  5. #5
    Unregistriert
    Gast
    Die Schuldfrage ist gar nicht so einfach. In dem ersten Fall sicher der Apotheker, der den Rechenfehler nicht bemerkt hat. In dem 2. Fall mit der Schwangeren, wenn der Arzt auch auf Rückfrage auf das verlangte Medikament besteht und es passiert etwas ist der Arzt schuld...

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