Heyho,
weiß jemand, ob man im PJ weiterhin Kindergeld beziehen kann? Und welche Nachweise man dafür erbringen müsste?
Vlg Jule
Heyho,
weiß jemand, ob man im PJ weiterhin Kindergeld beziehen kann? Und welche Nachweise man dafür erbringen müsste?
Vlg Jule
Nothing could be more different from me than myself.
Hallo Julia,
grundsätzlich bekommt man im PJ Kindergeld, da es immernoch um die Ausbildung zum/zur Apotheker/in handelt. Natürlich besteht der Anspruch aber nur, wenn du nicht die Altersgrenze (z.Z. bis zum 25. Geburtstag) und die Einkommensgrenze (z.Z. 8004 €/a) überschreitest.
Gute Neuigkeiten: Ab diesem Jahr (2012) gilt die Einkommensgrenze nicht mehr. Das wurde geändert im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. November 2011
Dies schreibt die Arbeitsagentur:
Ab 1. Januar 2012 fällt die Einkommensgrenze von 8004 Euro für den Kindergeldbezug weg. Eltern von unter 25-jährigen Azubis und Studierenden erhalten dann auch unabhängig von der Ausbildungsvergütung volles Kindergeld. Auch Jobben unter 20 Stunden die Woche ist dann kein Problem mehr:
Bisher mussten Azubis und Studierende aufpassen: Wer nach Abzug von Ausbildungskosten noch mehr als 8004 Euro p.a. netto hat, bekam kein Kindergeld mehr. Das war gerade für Azubis mit guter Tarifvergütung ein Problem. Sie und ihre Eltern mussten bei ihrem Antrag auf Kindergeld darauf achten, wirklich alle durch die Ausbildung anfallenden Kosten, von der Fahrt zum Betrieb bis hin zur Altersvorsorge abzurechnen, um unter der 8004-Euro-Grenze zu bleiben.
Diese Einkommensgrenze jedoch fällt ab sofort weg. Wer unter 25 Jahre alt, in Ausbildung oder Studium ist, bekommt ab 1. Januar 2012 einkommensunabhängig Kindergeld. Auch während der Ausbildungsplatzsuche oder in einer Warteschleife. Und auch nach Abschluss der Ausbildung gibt es für unter 25-jährige weiter Kindergeld, solange sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Das hat der Bundestag im Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen.
Moin,
Ich teile mit Julia den zweiten Teil der Frage, wie/woher bekomme ich denn den Nachweis, dass das PJ zur Erstausbildung zählt? Häufig argumentiert die Kindergeldkasse damit, dass die Uni einen exmatrikuliert nach dem 2. Stex und das PJ ja bezahlt sei?
Woher bekommt man nun einen solchen Nachweis? Kammer? Aufpassen das das im Arbeitsvertrag gesondert erwähnt ist? Gibt's da schon Erfahrungen?
Grüße,
Fauli
Andere zu erkennen ist weise. Sich selbst zu erkennen ist Erleuchtung.
(Lao-Tse)
Kann man nicht einfach die AAppO zitieren?
Sollte das denen nicht eigentlich schon ausreichen?§ 1 Gliederung der Ausbildung
(1) Die pharmazeutische Ausbildung umfaßt
1. ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität;
2. eine Famulatur von acht Wochen;
3. eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten;
4. die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.
Geändert von Pancha (20.01.2012 um 15:42 Uhr)
Die Landesapothekerkammer Thüringen hat sich auch dazu geäußert:
Pharmaziepraktikum ist Teil der Ausbildung
Geändert von Christin (21.01.2012 um 15:36 Uhr)
You shoot me down, but I don't fall - I'm Titanium!
Super, vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Beiträge!
Grüße,
Fauli
Andere zu erkennen ist weise. Sich selbst zu erkennen ist Erleuchtung.
(Lao-Tse)
Hey,
ich hab auch noch eine spezielle Frage zum Kindergeld. Und zwar bin ich jetzt im Oktober mit meinem PJ fertig und mach dann voraussichtlich im Dezember mein 3. Stex und fang danach im Januar in meiner Apotheke an zu arbeiten. Für die 2 Monate zwischen PJ und neuem Vertrag habe ich mich arbeitslos gemeldet, das ist auch schon genehmigt. Nun meine Frage: bis zu meiner Prüfung befinde ich mich ja noch in der Ausbildung, heißt das ich bekomme zusätzlich zum Arbeitslosengeld noch das Kindergeld? Kennt sich vielleicht damit jemand aus?
Wär lieb wenn ihr mir helfen könntet.
LG Minxxx