Hallo Zusammen,
ich interessiere mich für die Arzniemittelzulassung und habe auch schon ein bischen was gelernt und gelesen dazu.
Einige Fragen habe ich aber noch, es wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte, vielleicht auch jemand der in der Praxis schon Kontakt zur Zulassung hatte...
1. In einigen Betrieben geht es nicht mehr um die klassische Erstzulassung sondern nur noch um die Betreuung bereits bestehender Zulassungen.
Was ist bei so einer Betreuung zu tun ?
Handelt es sich einfach nur um die Überwachung, das zB immernoch genau so hergestellt wird wie im Land gemeldet ?
2.Wird ein CC fällig (Change control) weil sich etwas in der Herstellung oder Analytik des Arzneimittels geändert hat, wer entscheidet ob eine Nachmeldung notwendig ist? Und wenn ja, was ist dann zu tun ?
3.Ich habe mitgekriegt das bei einigen Firmen das AMG natürlich immer das massgebliche Gesetz ist aber viele haben mehr mit ICH und EC Guidelines zu tun...ist es aber nicht so das die Guidelines nicht verpflichtend sind und die meisten nach und nach eh ins AMG aufgenommen werden?
Was hat es mit den ICH Richtlinien auf sich? Ich kenne nur ICH-GCP und auch das ist wieder kein Gesetz...
Ich hoffe mich kann jemand aufklären, bin nämlich gerade etwas verwirrt und die HP von Bfarm ist zwar umfangreich aber irgendwie finde ich meine Infos dort nicht...
Ich bin auch dankbar für Hinweise auf geeignete Quellen zum "selber lernen".
Danke schön !!! Grüße Ata