• 1. Staatsexamen

    Offiziell wird die Prüfung als erster Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung bezeichnet. Sie findet nach Beendigung des 4. Semesters statt, sofern alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfung gliedert sich in 4 Teile:
    • allgemeine, anorganische und organische Chemie
    • Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
    • Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
    • Grundlagen der pharmazeutischen Analytik
    An vier aufeinander folgenden Tagen Anfang/Mitte März bzw. Mitte/Ende August findet das erste Staatsexamen in Form eines Multiple Choice-Tests statt. Für Chemie und Biologie stehen je 2,5 Stunden für die Beantwortung von 100 Aufgaben zur Verfügung, bei Physik/Arzneiformenlehre und Analytik für 80 Aufgaben entsprechend 2 Stunden. Zur Beantwortung einer Frage hat man damit durchschnittlich 1,5 Minuten Zeit. Alle Pharmaziestudenten in Deutschland erhalten die gleichen Fragen, die vom IMPP aufgestellt werden. Im Gegenstandskatalog vom IMPP kann man die prüfungsrelevanten Themen nachlesen.

    Antrag auf Zulassung

    Auf der Homepage des jeweiligen Landesprüfungsamtes findet man den "Antrag auf Zulassung zum ersten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung". Der ausgefüllte Antrag muss bis zum 10. Juni bzw. 10. Januar beim Landesprüfungsamt eingehen (nur das Eingangsdatum ist relevant, nicht wann der Brief verschickt wurde). Falls noch Scheine ausstehen, können diese nachgereicht werden. Falls zu einem Stichtag nicht alle Unterlagen vollständig eingegangen sind, wird die Zulassung versagt. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Außerdem müssen ihm Anlagen beigefügt werden, bei denen es sich um Originale oder amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopien handelt. Gerade bei der Geburtsurkunde oder dem Auszug aus dem Familienbuch, sowie dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife sollte man dies nicht vergessen. Der Nachweis über die Tätigkeit als Famulus, sowie die Leistungsnachweise (Scheine) folgender Lehrveranstaltungen müssen ebenfalls beigelegt werden:
    • Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
    • Chemie für Pharmazeuten inkl. Analytik org. Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe, Chem. Nomenklatur, Stereochemie
    • Toxikologie der Hilfsstoffe und Schadstoffe
    • Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden)
    • Instrumentelle Analytik
    • Physikalische und physikalisch-chemische Übungen für Pharmazeuten
    • Arzneiformenlehre
    • Pharmazeutische und medizinische Terminologie
    • Pharmazeutische Biologie I (Untersuchungen arzneistoffproduzierender Organismen)
    • Pharmazeutische Biologie II (Pflanzliche Drogen), Arzneipflanzen-Exkursionen und Bestimmungsübungen
    • Zytologische und histologische Grundlagen der Biologie
    • Kursus der Physiologie

    Zulassung

    Falls man alle Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht hat, erhält man die Zulassung. Darin wird mitgeteilt, wann und wo die Prüfung statt findet, sogar eine Sitzplatznummer bekommt man zugewiesen. Ebenfalls enthalten ist das Heftchen Praktische Hinweise zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen nach der Apporbationsordnung für Apotheker. Man soll mindestens 30 Minuten vor Beginn der Prüfung da sein, die Zulassung und seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

    Rücktritt

    Wenn noch keine Zulassung zur Prüfung erfolgt ist, kann der Antrag schriftlich (ohne Nennung von Gründen) zurückgezogen werden. Wurde die Zulassung bereits erteilt und der Prüfling tritt von der Prüfung zurück oder versäumt die Prüfung, muss der Grund für die Nichtteilnahme unverzüglich dem Landesprüfungsamt in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Wenn das Landesprüfungsamt den Rücktritt oder das Säumnis genehmigt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Wird die Genehmigung nicht erteilt, gilt das Prüfungsfach als nicht bestanden. Wer wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnimmt, muss unverzüglich ein ärztliches Attest vorlegen, das vom Tag der entsprechenden Prüfung stammt. Das Landesprüfungsamt kann weitere ärztliche oder amtsärztliche Zeugnisse fordern.

    Vorbereitung und Buchempfehlungen

    Die Themen des 1. Staatsexamens sollten bereits aus den Lehrveranstaltungen der ersten vier Semester bekannt sein. Sofern dies nicht der Fall ist, sollten die entsprechenden Themenbereiche selbstständig nachgearbeitet werden. Die Ehlersbücher sind besonders für die Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen ausgerichtet. Es gibt Bücher mit den Prüfungsfragen der letzten Jahrzehnte (mit Lösungen) und Kurzlehrbücher, in dem auf bestimmte Fragen noch einmal eingegangen wird. Diese Bücher sind für Chemie und Analytik erhältlich. Das Physikbuch dieser Reihe enthält sowohl das Kurzlehrbuch als auch Prüfungsfragen. Das Buch Reinhard Pharmazeutische Biologie 1 kann zur Vorbereitung der Biologieprüfung genutzt werden, allerdings fehlen darin die Themen der Humanbiologie. In Pharmazeutische Biologie kompakt von Leistner, Breckle ist hingegen Humanbiologie enthalten. Zur Vorbereitung/Wiederholung von Arzneiformenlehre können die Bücher Lehrbuch der pharmazeutischen Technologie von Bauer, Frömming, Führer oder Pharmazeutische Technologie von Voigt genutzt werden. Über die Fachschaftsräte sind die CDs Organische Chemie - Namensreaktionen und Keine Bange mit den Prüfungsfragen der letzten Jahre von ratiopharm kostenlos erhältlich. Zur Vorbereitung auf das erste Staatsexamen werden auch spezielle Seminare angeboten, wobei diese Kurse eine teurere Variante darstellen.

    Ablauf der Prüfung

    An jedem Prüfungstag erhält man ein Aufgabenheft (das man nach der Prüfung mit nach Hause nehmen kann) und ein Antwortbelegblatt, das nach der Prüfung abzugeben ist. Bei der Prüfung sind keine technischen Hilfsmittel wie Taschenrechner oder Handys zugelassen.

    Hinweis: Schriftliches Rechnen zu wiederholen kann sehr hilfreich sein, besonders für den Physikteil. Prüfe die Angaben zur eigenen Person auf den Antwortbelegen sorgfältig. Überprüfe außerdem ob die Aufgabenkennung des Aufgabenhefts mit den Antwortbelegen übereinstimmt (entweder A oder B).

    Die Prüfungsaufgaben sind als Multiple Choice-Aufgaben formuliert. Bei der Einfachauswahl sind 5 Antwortmöglichkeiten A, B, C, D und E vorgegeben - nur ein Buchstabe ist richtig. Dabei soll diejenige Antwort ausgewählt werden, die die Frage bestmöglich beantwortet (Bestantwort).

    Hinweis: Lies immer alle Antworten, auch wenn du spontan zu A tendierst.

    Ein weiterer Aufgabentyp ist die Aufgabengruppe mit gemeinsamem Antwortangebot. In der Liste 1 findet man einen nummerierten Begriff, eine Frage oder Aussage, die einer Antwortmöglichkeit aus Liste 2 zugeordnet werden soll. In der Liste1 können auch mehrere Begriffe stehen. Hierbei gilt, dass eine Antwortmöglichkeit aus Liste 2 auch mehrfach die korrekte Lösung darstellen kann. Bei Aussagenkombinationen folgt einer Aussage oder Frage eine durchnummerierte Liste an Begriffen. Darunter befinden sich die Antworten A bis E, mit einer Kombination der darüberstehenden Zahlen. Die Antworten hinter den Zahlen sollen auf Richtigkeit geprüft werden und im Anschluss wählt man den Buchstaben mit der korrekten Zahlenkombination (bzw. den Buchstaben, welcher dem am nächsten kommt). Bezieht sich eine Aufgabe auf eine farbige Abbildung, so befindet sich diese in einer gesonderten Bildbeilage. Besondere Vorsicht ist bei der Beantwortung von verneinten Aufgaben oder Fragen geboten. Es ist nur zulässig unter den vorgegebenen Antworten zu wählen, wobei immer nur eine Antwortmöglichkeit richtig ist. Die Lösungen sind auf dem Antwortbelegschein sauber und ordentlich einzutragen, da jene maschinell ausgewertet werden und die Grundlage der Benotung bilden. In den Antwortbelegen befinden sich hinter jeder Aufgabennummer die Buchstaben A bis E. In den darunter befindlichen Antwortkästchen wird die Lösung durch einen mit Bleistift gezogenen waagerechten Strich markiert (keine Kreuze). Werden mehrere oder gar keine Kästchen markiert, gilt die Aufgabe als nicht korrekt gelöst.

    Wiederholungsprüfung

    Laut Approbationsordnung gilt: Ein Prüfungsabschnitt ist bestanden, wenn die Prüfungen in allen Fächern bestanden sind. Jede nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Ist ein Fach auch nach der zweiten Wiederholung nicht bestanden, gilt der ganze Prüfungsabschnitt als nicht bestanden, damit ist die pharmazeutische Prüfung insgesamt nicht bestanden. Wer am ersten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung teilweise oder insgesamt ohne Erfolg teilgenommen hat/mit Genehmigung des Landesprüfungsamtes von der Prüfung zurückgetreten ist, wird ohne zusätzlichen Antrag zur Wiederholungsprüfung geladen, die ein halbes Jahr später stattfindet. Es stehen maximal zwei Wiederholungsprüfungen für jeden Prüfungsteil zur Verfügung.

    Bewertungsmaßstab

    Zum Bestehen einer Prüfung sind mindestens 50% der Punkte notwendig. Die Prüfung gilt ebenfalls als bestanden, wenn der Anteil der von dem Prüfling richtig beantworteten Fragen nicht mehr als 18 vom Hundert unter der durchschnittlichen Prüfungsleistung der Prüflinge des jeweiligen Prüfungstermins im gesamten Bundesgebiet liegt […]

    Sofern die erforderliche Mindespunktzahl erreicht wurde, wird die Differenz aus Gesamtpunktzahl und der Bestehensgrenze auf 100% gesetzt. Die Bewertung erfolgt dann nach folgendem Maßstab:
    • 75% - 100% = sehr gut
    • 50% - 74% = gut
    • 25% - 49% = befriedigend
    • 0% - 24% = ausreichend (0% entspricht Bestehensgrenze)
    Die Gesamtnote des ersten Staatsexamens wird folgendermaßen bewertet:
    • 1,0 - 1,5 = sehr gut
    • 1,6 - 2,5 = gut
    • 2,6 - 3,5 = befriedigend
    • 3,6 - 4,0 = ausreichend
    Für die Gesamtnote aus allen drei Abschnitten der pharmazeutischen Prüfung wird das Ergebnis vom ersten Abschnitt mit zwei multipliziert, das des zweiten Abschnitts mit drei und das des dritten Abschnitts ebenfalls mit zwei. Die Summe der Werte wird anschließend durch sieben geteilt, um die Gesamtnote aus allen Prüfungen zu ermitteln. Was bedeutet, dass das Ergebnis des ersten Staatsexamens zu 2/7 (~29%) in die Endnote einfließt.

    Eliminierung von Aufgaben

    Aufgaben die fehlerhaft waren, gelten als nicht gestellt und werden eliminiert. Dieses Vorgehen darf sich nicht zu Nachteil des Prüflings auswirken. Wer eine Aufgabe missverständlich, unklar, unbeantwortbar oder fehlerhaft findet, kann einen schriftlichen Hinweis innerhalb einer Woche nach der Prüfung an das IMPP richten.

    Ergebnisse

    Das Landesprüfungsamt übersendet die Antwortbelege dem IMPP, welches die Auswertung durchführt. Die Ergebnisse der Prüfung werden anschließend von den Landesprüfungsämtern an die angegebene Adresse versendet (es kann sinnvoll sein hier die Heimatadresse anzugeben). Telefonisch oder per E-Mail erteilt das Landesprüfungsamt keine Auskunft über die Ergebnisse.