Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Bescheinigung zur Famulatur

  1. #1
    Benutzer Avatar von jana
    Registriert seit
    24.10.2008
    Beiträge
    55
    Pharmaziestudentin seit 2008

    Bescheinigung zur Famulatur

    Ich hab mal eine frage zu dem zeitraum der famulatur, so wie er auf dem zettel "bescheinigung über die tätigkeit als famulus" stehen muss. bei meinen ersten vier wochen hatte ich die zeit vom beginn (montag) bis zum ende(freitag) draufgeschrieben. habe ich jetzt wieder so gemacht und der apotheker meinte, dass es bei ihm damals probleme gegeben hat, weil von montag bis freitag ja nicht genau vier wochen wären, bei insgesamt acht wochen ja dann vier tage fehlten und praktisch das wochenende auch noch mit eingerechnet werden müsse. sollten auf dem zettel also exakt die vier wochen draufstehen (+wochenende, an dem ich ja dann eigentlich gar nicht mehr dort gearbeitet habe)? :huh:

  2. #2
    please accept mystery Avatar von das_Alpacca
    Registriert seit
    20.11.2007
    Ort
    FFM
    Beiträge
    220
    Pharmazeut seit 2011
    Von dererlei Problemen habe ich schon gehört, deshalb empfiehlt es sich von vornherein die Bescheinigungen vom 1. Montag bis zum Sonntag der 4.Woche ausstellen zu lassen. Ob es dann wirklich Probleme gibt, kann ich dir nicht sagen. Um dem aus dem Weg zu gehn, würde ich an deiner Stelle die Bescheinigung nochmal abändern lassen.
    Geändert von das_Alpacca (17.08.2009 um 20:12 Uhr)
    Es war ein sehr realistischer Traum und Harald Juhnke hatte Kuchen mitgebracht.

  3. #3
    hausmeister Avatar von wundi
    Registriert seit
    17.11.2007
    Ort
    Leipzig
    Beiträge
    418
    Wenn man das ganz kleinkariert betrachtet, sind es 28 Tage. In der AAppO ist von Wochen allgemein die Rede, nicht von "Arbeitswochen" oder dergleichen und Laut DIN 1355 / ISO 8601 hat eine Woche 7 Tage (Montag bis Sonntag).
    Keine Ahnung, wer so kleinkariert denken mag, aber ich würde es an deiner Stelle auch ändern (lassen).

    Zitat Zitat von Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
    § 3 Famulatur
    1. Durch die Famulatur nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 soll der Auszubildende mit den pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut gemacht werden. Außerdem soll er Einblick in die Organisation und Betriebsabläufe sowie in die Rechtsvorschriften für Apotheken und in die Fachsprache erhalten.
    2. Die Famulatur ist während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung unter Leitung eines Apothekers ganztägig abzuleisten. Mindestens vier Wochen der Famulatur sind in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, abzuleisten; die übrige Zeit kann wahlweise auch in
      1. einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke,
      2. der pharmazeutischen Industrie oder
      3. einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung einschließlich solcher der Bundeswehr abgeleistet werden. Die in Satz 2 letzter Halbsatz genannte Zeit kann auch in vergleichbaren Einrichtungen in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften abgeleistet werden. Eine Ableistung in Abschnitten von mindestens vier Wochen ist zulässig. Über die abgeleistete Famulatur erhält der Auszubildende eine Bescheinigung nach Muster der Anlage 7.
    3. Für Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten und Apothekenassistenten entfällt die Famulatur.

  4. #4
    kann Zeit verflüchtigen Avatar von sharksen
    Registriert seit
    18.11.2007
    Ort
    HRO
    Beiträge
    84
    Pharmaziestudent seit 2007
    Ich hatte keine Probleme damit und sogar die vielen aus meinem Semester, die damals auch den Karfreitag freigemacht hatten (die faulen Säcke :P ) sind damit durchgekommen.

  5. #5
    Benutzer
    Registriert seit
    23.10.2008
    Beiträge
    79
    Pharmaziestudent
    Hi ihr Lieben,

    ich hät auch mal noch ne Frage zur Bescheinigung.
    Es gibt ja im unteren Teil dieses Dokumentes ein Feld, wo der Apotheker unterschreiben soll.
    Im Moment mach ich gerade meine Famulatur bei einem Pharmaunternehmen, wo meine Vorgesetzte, also diejenige, welche hinterher unterschreiben wird, eine Chemikerin ist. Meine Frage nun, muss da unbedingt ein Apotheker unterschreiben?

    Danke schonmal für eure Antworten!

    Liebe Grüße
    Miriam

  6. #6
    please accept mystery Avatar von das_Alpacca
    Registriert seit
    20.11.2007
    Ort
    FFM
    Beiträge
    220
    Pharmazeut seit 2011
    siehe Abschnitt 2 aus § 3 der AAppO:
    Die Famulatur ist während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung unter Leitung eines Apothekers ganztägig abzuleisten.

    Eigentlich soll man ja von einem Apotheker ausgebildet werden. Das muss der dann natürlich auch unterschreiben. Die einfachste Lösung wäre natürlich in der Firma nen Apotheker zu finden. Ansonsten müsstest du dich(meiner Meinung nach) mal mit dem lpa in Verbindung setzen, ob sie das anerkennen auch ohne apothekerliche Betreuung anerkennen.
    Es war ein sehr realistischer Traum und Harald Juhnke hatte Kuchen mitgebracht.

  7. #7
    Benutzer
    Registriert seit
    23.10.2008
    Beiträge
    79
    Pharmaziestudent
    danke, da werd ich wohl mal nachfragen. ...

Ähnliche Themen

  1. PTA Famulatur
    Von Unregistriert im Forum PTA-Ausbildung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 22.04.2017, 19:46
  2. Famulatur
    Von Studentin42 im Forum Pharmaziestudium
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.08.2016, 01:31
  3. Famulatur
    Von Unregistriert im Forum Famulatur
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 31.08.2014, 16:06
  4. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 04.03.2014, 13:46
  5. Famulatur ?!
    Von pharmakolik im Forum Famulatur
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 26.06.2012, 11:03

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •