ich war heut im bafögamt und hab u.a. mal nach formblatt 5 (-> siehe anhang) gefragt, welches beim nächsten antrag mit beigefügt (bzw. nachgereicht) werden muss. bei dem formblatt langt als leistungsnachweis die zulassung zum stex, welche aber nur von jmd der prüfungskommission oder einem ernannten mitglied ausgefüllt werden darf. die frage ist nun ob es da jmd an unserer uni gibt (das wusste die gute dame leider nicht), sonst muss der schriebs nach dresden geschickt werden zum ausfüllen. weiß das jmd?