Hallo,
ich frage mich gerade, in welchem Zeitraum die Wiederholungsprüfungen statt finden (man hofft zwar, dass man sie nicht braucht, aber...) - zwecks Urlaubsplanung.
In der AAppO hab ich nur gefunden:
Und in welchem Zeitraum liegt dann der nächste Prüfungstermin, also so ungefähr?Zur Teilnahme an der Wiederholung einer schriftlichen Prüfung ist der Prüfling zum nächsten Prüfungstermin, zur Wiederholung einer mündlichen Prüfung in der Regel zu einem Prüfungstermin, der innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der erfolglos abgelegten Prüfung liegt, vom Landesprüfungsamt von Amtswegen zu laden. § 13 findet entsprechende Anwendung.