Hallo zusammen,

mich würde es interessieren ob es irgend eine Regelung gibt, die besagt, dass man bei übertariflicher Bezahlung während des prakischen Jahres, Urlaub für den berufsbegleitenden Unterricht nehmen muss?
Hat da irgendjemand Erfahrungen gemacht oder kann mir etwas dazu sagen?

Vielen Dank !!