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Thema: Verordnung für Kinder

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Verordnung für Kinder

    Hatte neulich ein rosa Rezept für ein Kind (12 Jahre und 3 Monate) über Cineol, Nasenspray und Hustensaft.
    Eigentlich dürfen apothekenpflichtige AM ja nur bis zum vollendeten 12 Lebensjahr zu Lasten der Kasse verordnet werden, was der Arzt aber getan hat. Wäre das jetzt ein möglicher Retaxgrund, weil eigentlich hat der Apotheker ja keine Prüfpflicht?

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Nö, bei Entwicklungsverzögerung (kannst und musst du nicht prüfen) erstatt die Kasse das ja auch bis 16 oder sogar 18(?). Gibt die Software ja idR ne Meldung zu raus - kann nix passieren.

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    muss dann nicht entwicklungsverzögerung als diagnose aufs rezept?

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    nö, diagnosen müssen generell nicht drauf (datenschutz und so)

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