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Thema: Gebt ihr Rx-Medikamente zum Eigenbaedarf bei Vorlage eines Zahnarztausweises ab?

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Gebt ihr Rx-Medikamente zum Eigenbaedarf bei Vorlage eines Zahnarztausweises ab?

    Hallo, meine Frage ist, ob ihr beispielsweise im Notdienst Medikamente wie Kontrazeptiva, Sildenafil oder die Pille danach auch an Zahnärzte bei Vorlage des Zahnarztausweises abgeben würdet? Nach §4 AMVV dürfen die ja auch ohne ein Rezept Rx-Medikamente zum Eigenbedarf verlangen.

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Klar, weil du schon richtigerweise geschrieben hast, dass es ihr (gutes) Recht ist.

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/...manmedizin.pdf

    Ein etwas besserer Artikel zu dem Thema. Meines Erachtens nach, gibt es, außer Wichtigtuerei, keinen Grund einem Zahnarzt ein Medikament zu verweigern. Natürlich muss man das immer mit dem gesunden Menschenverstand durchdenken (niemand braucht 8 Packungen Sildenafil 100mg N3 oder 2L Cisplatin).

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Es sind doch verschiedenen Kammern: Die Apothekerkammer argumentiert anders als die Bundeszahnärztekammer. Meine Meinung: Wie kann eine Kammer über die andere bestimmen? Mit welchem Recht?

    Zahnärzte haben in ihrem Studium gleiche Pflichtvorlesungen zu Pharmakologie wie Humanmedizinstudenten.
    Ein Zahnarzt ist ein Facharzt in seinem Bereich mit Grundlage im medizinischem Wissen. Genauso ist aber ein Augenarzt auch ein Facharzt.

    Nach der Begründung der Apothekerkammer dürfte ja dann bsp. ein Augenarzt auch nur in seinem Fachbereich verschreiben und bsp. keine Pille, weil sich dies außerhalb seines Fachbereiches befindet.

    Ich finde nicht in Ordnung, dass die Apothekerkammer bestimmen will, welcher Arzt ein verschreibungspflichtiges Medikament erhalten darf. Woher nimmt sie diese Berechtigung?
    Eine Einigung zwischen den Kammern wäre sinnvoll.

  5. #5
    Unregistriert
    Gast
    Was die Kammer meint ist doch egal, da sitzen eh nur so komische zwanghafte Vögel.

    Arzt ist Arzt, egal ob Augenarzt, Kinderarzt oder was auch immer. "Nur" weil jemand Psychiater ist, heißt das ja nicht, dass er nicht vorher 5 Jahre als Internist gearbeitet hat (solche Lebensläufe gibt es durchaus). Will man jetzt in der Apotheke sich eine CV vom Arzt zeigen lassen? Wohl kaum ... Kann man eh nicht qualifiziert beurteilen ...

    Zahnärzte sind natürlich etwas weniger Arzt als "richtige Ärzte". Aber auch Zahnärzte müssen beispielsweise Probleme bis zur Reanimation schultern können, einschließlich der Medikamente dafür. Auch Prämedikation im Rahmen von Angststörungen zB könnte ein Zahnarzt korrekterweise machen.
    --> Somit steht einem Zahnarzt freilich ein großes Repertoire an Medikamenten zur Verfügung, welches er natürlich auch beziehen kann.

    Man sollte sich als Apotheker bei (zahn-)ärztlichen Kollegen bitte nicht zu wichtig nehmen und Schlaumeiern (eher Dummmeiern), denn dies ist weder nötig noch sinnvoll noch tut man irgendwem einen Gefallen damit.

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