Hallo liebe Gemeinde,

ich suche mich grad dumm und dämlich und selbst Google spuckt nichts brauchbares aus. Es geht um die Pharmazieingenieure und deren Befugnisse in Bezug auf kleine und größere Vertretungen. Mir ist klar das ein PI nur maximal 4 Wochen pro Jahr den Apotheker vertreten darf. Bedingungen: Nachweis das kein Apotheker das übernehmen kann und Meldung bei dem jeweiligen Regierungspräsidiums. Was ist aber mit kurzzeitigen Vertretungen?

- Darf eine PI morgens allein die Apotheke aufschließen und der erste Apotheker kommt erst eine Stunde später?
- Gleiches gilt für Abends allein abschließen, die letzte Stunde
- Wo finde ich ob eine PI auch Notdienste machen darf?

In meinen damaligen Apotheken haben PIs Notdienste gemacht und morgens und abends allein auf/abgeschlossen. War das rechtens? Ich sag mal wenn die auch Notdienste machen dürfen, dann dürfen die ja wohl auch mal mit einer PTA zusammen abschließen.

Danke und schönes Wochenende
Ingo