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Thema: Anerkennung Bafög ausländischer Studienleistungen von nicht-deutschen

  1. #1

    Anerkennung Bafög ausländischer Studienleistungen von nicht-deutschen

    Liebe Alle!

    Ich steck in einer kleinen Misere und hoffe, dass mir jemand der darüber etwas weiß vielleicht helfen kann,
    weil mir selbst das Bafögamt keine genauen Infos geben kann.

    Ich bin österreichische Staatsbürgerin und habe Pharmazie in Innsbruck begonnen zu studieren, aufgrund diverser Gründe (keine Exmatrikulation) habe ich einen StudienORTswechsel nach München verlegt und studiere jetzt hier weiter Pharmazie im dritten Semester.
    Vom LPA wurden mir somit zwei Semester angerechnet.
    Da mich meine Eltern finanziell nicht unterstützen können habe ich Bafög beantragt, ich wäre unter allen Vorrausetzungen bafög berechtigt nur muss ich jetzt schon das Formblatt5 ausfüllen bis Ende SS16, dass ich mich im Leistungsstand von 5 Semestern befinde.
    Das geht natürlich nicht weil mir nur zwei Semester angerechnet wurden.
    Ich habe zwar an einer staatlich anerkannten Hochschule studiert siehe Innsbruck aber als Österreicherin war ich doch zu diesem Zeitpunkt nie Bafög berechtigt und selbst als Auslandsstudium kann dies nicht zählen, weil ich ja als Österreicherin im Inland studiert habe.

    Ich dachte es zählen lediglich die Inskribationszeiten für eine staatlich anerkannte Hochschule in Deutschland und was ich für davor als nicht-deutsche gemacht habe in einem nicht deutschen Land wird außen vorgelassen und somit nur die anerkannten zwei Semester zur Regelstudienzeit gezählt?

    Vielleicht war ja jemand in derselben Situation und kann mir da etwas weiterhelfen, da das Amt mir darauf als Antwort nur gegeben hat, dass man irgendwo ja Grenzen ziehen muss aber ich keinen Paragraph dazu finde.

    Vielen, vielen dank

  2. #2
    Studi Avatar von Nachi
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    Hast du vielleicht schon beim Asta einmal nachgefragt? Zudem gibt es eigentlich immer einen Rechtsberater für Studenten. Die bieten (zumindest hier in Münster) zu bestimmten Zeiten kostenlose Beratung an. Sollte dir also hier niemand weierhelfen können, würde ich diese 2 Optionen einmal ausprobieren.

  3. #3
    Danke dir, das habe ich getan eben, anscheinend zählen bei einem Hochschulwechsel alle Fachsemester mit, auch wenn nicht alles angerechnet werden kann ...
    Weißt du auch, ob es schaffbar, zwar schwer aber dennoch, wenn man ins fünfte Semester gelangt man auch Prüfungen aus dem sechsten Semester vorziehen kann?
    In Innsbruck konnte man nämlich quer durch alle Semester solange keine Vorraussetzung ist aus allen Semestern Prüfungen vorziehen ... und in Studienordnung steht doch bloß vor Abschluss des 1.STEX nicht ...

  4. #4
    Studi Avatar von Nachi
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    Zumindest in Münster ist das System noch sehr verschult und ich glaube, dass es auch an anderen Unis da nicht anders aussieht. Soll also heißen, dass du erst einmal das Praktikum bestehen musst, bevor du die Klausur schreiben darfst. Sonst bist du schlicht und ergreifend nicht zur Prüfung zugelassen. Es gab bei uns im Hauptstudium (5.-8. Semester) mal die Möglichkeit, dass Praktikum des 6. Semesters vor dem 5. zu machen. Das hing aber einfach damit zusammen, dass das Semester sehr groß war und im Labor nicht genug Platz war. Aber diejenigen konnten dann auch keine der Klausuren des 5. Semesters schreiben, sondern nur die für das 6..
    Geändert von Nachi (25.08.2016 um 10:57 Uhr)

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