Liebe Alle!
Ich steck in einer kleinen Misere und hoffe, dass mir jemand der darüber etwas weiß vielleicht helfen kann,
weil mir selbst das Bafögamt keine genauen Infos geben kann.
Ich bin österreichische Staatsbürgerin und habe Pharmazie in Innsbruck begonnen zu studieren, aufgrund diverser Gründe (keine Exmatrikulation) habe ich einen StudienORTswechsel nach München verlegt und studiere jetzt hier weiter Pharmazie im dritten Semester.
Vom LPA wurden mir somit zwei Semester angerechnet.
Da mich meine Eltern finanziell nicht unterstützen können habe ich Bafög beantragt, ich wäre unter allen Vorrausetzungen bafög berechtigt nur muss ich jetzt schon das Formblatt5 ausfüllen bis Ende SS16, dass ich mich im Leistungsstand von 5 Semestern befinde.
Das geht natürlich nicht weil mir nur zwei Semester angerechnet wurden.
Ich habe zwar an einer staatlich anerkannten Hochschule studiert siehe Innsbruck aber als Österreicherin war ich doch zu diesem Zeitpunkt nie Bafög berechtigt und selbst als Auslandsstudium kann dies nicht zählen, weil ich ja als Österreicherin im Inland studiert habe.
Ich dachte es zählen lediglich die Inskribationszeiten für eine staatlich anerkannte Hochschule in Deutschland und was ich für davor als nicht-deutsche gemacht habe in einem nicht deutschen Land wird außen vorgelassen und somit nur die anerkannten zwei Semester zur Regelstudienzeit gezählt?
Vielleicht war ja jemand in derselben Situation und kann mir da etwas weiterhelfen, da das Amt mir darauf als Antwort nur gegeben hat, dass man irgendwo ja Grenzen ziehen muss aber ich keinen Paragraph dazu finde.
Vielen, vielen dank