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Thema: Recht auf mehr Lohn?

  1. #1
    PTA 2016
    Gast

    Recht auf mehr Lohn?

    Hallo,
    ich arbeite seit einem Jahr in einer Dorfapotheke.
    Ich bin seine einzigste Angstellte. Er zahlt mir im Monat ca 1500€ (Arbeite 33h/Woche).
    Ich muss alles machen (PKA,PTA, Rezeptur; Labor). Der Chef lässt mich mind. eine Stunde pro Tag in der Apo alleine, weil er auf die Bank muss, Sachen für Kunden ausfahren und private Dinge zu erledigen hat (ist es nicht Vorschrift, dass ein Apotheker anwesend sein muss?!)
    Für das, was ich leisten muss, kommen mir die 1500€ zu wenig vor. Oder ist dieser Lohn normal (1 Jahr Berufserfahrung)?
    Gibt es irgendeine Grundlage,wieviel er mir zahlen muss? Wie spreche ich das Thema bei ihm an Besten an?
    Danke!

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Brutto oder netto?

    Prinzipiell muss ein Apotheker da sein, sofern er erreichbar ist, kann er aber durchaus auch mal raus.

  3. #3
    PTA 2016
    Gast
    Achso die 1500€ Lohn sind brutto

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Also wenn ich richtig gerechnet habe, dann verdienst du 11,36 brutto die Stunde ... das scheint mir etwas wenig. Da kommste ja netto auf (wenn überhaupt) kaum mehr als 1000€.

    Da du den Laden ja durchaus zu schmeißen scheinst, würde ich da schon 250€ als Minimum mehr fordern. Allein laut Tarifvertrag müsstest du ja schon, bei 33 Std, etwa 1640€ bekommen - im ersten Jahr. Je nach Verantwortungsbereich und Kenntnisstand, kann man ja auch durchaus eine Eingruppierung in eine höhere Tarifklasse fordern. Die Abstufungen sind eh die reinste Ausbeutung: Als ob man in der Apotheke 8 Jahre braucht um klar zu kommen, wenn man Vollzeit arbeitet ... vielleicht wenn man lernbehindert ist, aber sonst dürfte das weitaus schneller gehen.

  5. #5
    Unregistriert
    Gast

    Pfeil

    Es muss ein Apotheker anwesend sein! Bei nicht Anwesenheit eines Apothekers darf diese nicht geöffnet sein zu dieser Zeit.

  6. #6
    PTA 2016
    Gast
    Danke für eure Antworten!
    Muss er sich überhaupt an den Tarifvertrag halten, wenn er nur eine Angestellte hat?
    Kann ich dagegen vorgehen, wenn er mir keinen Tarif zahlt (zahlen will)?
    Den dieser Lohn ist gemessen an dem was ich leisten muss(und der Verantwortung) eine Frechheit

  7. #7
    Wenn du in der Gewerkschaft bist, muss er es dir zahlen!
    Ansonsten gilt der flächendeckende Mindestlohn.


    LG

  8. #8
    Am besten informierst du dich bei der ADEXA, schau einfach mal auf deren Homepage!

    Über 90% aller Apothekeninhaber sind Mitglied im LAndesapothekerverband und damit automatisch Mitglied im ADA, denn die schließen mit der ADEXA die Tarifverträge ab.
    Wenn du nicht gerade in Sachsen oder NRW (haben eigene Tarifverträge, zahlen geringfügig weniger) lebst, bekommst du in der Regel Tarif. Abgesehen vom 13. Monatsgehalt, das zahlt leider kaum noch jemand. Da das niemand überprüft, ob Apotheker ihren Angestellten das auszahlen und kaum ein Angestellter es aus Angst einfordert, ist das eh eine ziemlich heikle Geschichte. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich finde das sehr traurig, denn man wird für seine Arbeit oftmals kaum honoriert. In der Industrie sieht das ganz anders aus und da würden wir als PTA locker das doppelte Gehalt verdienen.

    Hier mal der ADEXA-Auszug:

    Tarifpolitik

    Die Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein) abgeschlossen.
    Unsere Tarifpolitik zielt auf eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den öffentlichen Apotheken: Zum einen muss die erbrachte Leistung der Kolleginnen und Kollegen angemessen vergütet werden. Zum anderen müssen die Ausbildungs- und Arbeitsplätze attraktiver werden, um Berufsnachwuchs zu werben und erfahrene Kräfte zu halten.
    ADEXA sieht aber nicht nur die Arbeitgeber in der Pflicht, sondern auch die verantwortlichen Politiker, die durch die unzureichende Honorierung der Apothekenleistungen die Spielräume für Tarifverhandlungen negativ beeinflussen. Hier gibt es einen akuten Handlungsbedarf!
    Tarifbindung

    Die Tarifverträge finden nur dann automatisch Anwendung, wenn beide – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Sie als Angestellte/r einer öffentlichen Apotheke müssten also Mitglied bei ADEXA sein, Ihr Arbeitgeber Mitglied im ADA bzw. der TGL-Nordrhein.
    Nur dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf alle Leistungen der Tarifverträge, und die Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses werden automatisch an die verbesserten Tarife angeglichen.
    Fast 90 Prozent der ApothekenleiterInnen sind übrigens durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband automatisch Mitglied in ihrem Arbeitgeberverband – nutzen Sie also durch eine Mitgliedschaft bei ADEXA die Vorteile der Tarifverträge!

  9. #9
    Unregistriert
    Gast
    Also Angst muss man heute als Angestellter in der Apotheke eigentlich nicht mehr haben. Es herrscht nicht nur bei Approbierten ein krasser Mangeln, sondern auch bei gescheiten PTA´s. Wenn du als PTA klar kommst, was ja scheinbar der Fall ist, wenn dein Chef dich alleine lässt, dann würdest du im Fall der Fälle problemlos eine neue Stelle finden.

  10. #10
    PTA 2016
    Gast
    Also ich bin noch nicht Mitglied bei ADEXA. Wie finde ich herraus, ob mein Chef bei denen Mitglied ist.
    Wenn ich kein Mitglied bin muss ich mich mit dem zufrieden geben was er zahlt, oder?
    Ich schaue mich sowieso nach was anderem um. mehr Industrie oder Krankenhaus,
    Denn dass ich fuer 11.50 Euro brutto pro Stunde die ganze PKA + PTA Arbeit mache und dann noch die Launen des Chefs aushalten muss sehe ich nicht ein.

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