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Thema: PKA bedienen...

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    PKA bedienen...

    Hallo,

    ich habe in einer neuen Apotheke angefangen zu arbeiten und nun bedienen dort manchmal auch die PKAs - sie geben auch rezeptpflichtige Medikamente ab. Das an sich finde ich schon nicht so schön, aber das größte Problem: sie dürfen nicht auf dem Rezept die Abgabe unterschreiben und ich soll das dann machen, obwohl ich nichts von dem Vorgang mitbekommen habe. Das macht mir irgendwie Bauchschmerzen.

    Wie seht ihr das? Laut ApBetrO ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht pharmazeutisches Personal Arzneimittel abgibt. Aber den Kopf hinhalten muss ja sicher im Zweifelsfall der Apotheker...

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Ort
    NRW
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    28
    Hallo Gast,


    im Falle einer Erstbegehung sollte es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, von der Kammer kann dann auch noch etwas kommen.
    Sanktioniert werden der Apotheker sowie die PKA, Geldstrafen liegen im mittleren dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich.
    So war es zumindest in einem Fall in NRW vor ca. 10 jahren, den ich mal mitbekommen habe.
    Bei Wiederholungstätern wird es sicher ein angepasstes Strafmaß geben.


    VG
    momsen

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Letztlich ist doch dein Chef verantwortlich ... von daher ...

    Und was meinst du mit unterschreiben? Im Rahmen des Rezeptdrucks müsste doch vom Computer eine Signatur drauf gedruckt sein, dass reicht ja. Sonst mach einfach einen Phantasie-Kringel drauf statt deine Unterschrift (was meines Erachtens nach eh nicht nötig ist).

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