Ich stehe gerade etwas aus dem Schlauch, warum der Reinheitsnachweis auf Oxalsäure bei Citronensäure-Monohydrat anders ist, als bei der Ascorbinsäure.
Bei der Reinheitsprüfung für die Ascorbinsäure wird die Substanz in Wasser gelöst, mit verdünnter NaOH und verdünnter Essigsäure sowie CaCl2-Lösung versetzt. Da gehe ich dann mal von aus, wenn Oxalsäure enthalten ist, fällt letztlich Calciumoxalat aus. Die Essigsäure ist wohl nur zur Unterscheidung von CaCO3 dabei.
Wird es nun einfach deswegen bei Citronensäure anders gemacht, weil sich sonst schwerlösliches Calciumcitrat bildet? Das wäre dann nämlich letztlich die Antwort auf eine Prüfungsfrage (wobei die Prüfungsfrage auch noch falsch war, weil sie nach dem Oxalsäure-Nachweis in ASS fragte und soweit ich weiß wird ASS nicht auf Oxalsäure geprüft).