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Thema: Verordnung von Teststreifen

  1. #1

    Verordnung von Teststreifen

    Hallo,

    ich hoffe bei meiner Frage kann mir jemand helfen. Auf der Arbeit gibt es seit Monaten eine Diskussion zwischen uns Mitarbeitern über die Verordnung von Teststreifen. Es geht konkret um Rezepte, auf denen mehr als eine Packung verordnet ist, z. B. "Contour Next 300 St." Eine Kollegin, die leider auch für die Rezeptkontrollen verantwortlich ist, ist der Meinung, es müsse wie bei anderen Arzneimitteln auch folgendermaßen gekennzeichnet werden: "Contour Next 6 x 50 St. !" und bringt damit die Ärzte in der Umgebung fast schon zur Verzweiflung. Wir meinen jedoch, dass das für Teststreifen nicht gilt, da es ja Festbeträge gibt und wir sowieso immer wirtschaftlich stückeln müssen, bei 300 Stück z. B. 6 x 50 oder wenn es günstiger ist 3 x 100, ohne dass das vom Arzt so verordnet werden muss. Was ist eure Meinung?

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Da Teststreifen keine Arzneimittel sind, dürften diese Regeln dafür nicht gelten. Was spricht denn dagegen selbst ein Ausrufezeichen hinter die Stückzahl zu machen?

  3. #3
    Danke für die Antwort! Wenn wir selbst ein Ausrufezeichen setzen, müsste das ja dann auch wieder vom Arzt gegengezeichnet werden..

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Ich setze seit 3,5 Jahren die Ausrufezeichen selber, da ist noch nie was passiert. Aber wie gesagt, ich Falle von Teststreifen gilt der Rahmenvertrag nicht, da es sich nicht um ein Arzneimittel handelt (analog zu Verbandstoffen und Hilfsmitteln)

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