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Thema: Rechtliche Frage

  1. #1

    Rechtliche Frage

    Hallo, ich habe eine rechtliche Frage bzw. benötige Hilfe bezüglich einer mündlichen Zusage für eine VZ Anstellung im März 2015, ich habe dort dann aufgrund meiner bisherigen Anstellung und Kündigungsfrist ( 20h/Woche) zunächst auf 450€ Basis gearbeitet,was als Einarbeitung genutzt werden sollte. Nach April sollte der 450€ Vertrag in einen VZ Vertrag umgewandelt werden. Doch ich wurde immer wieder vertröstet, derweil wurden zwei andere eingestellt, die deutlich jünger waren als ich, zudem war eine eine Bekannte einer Angestellten. in der letzten Aprilwoche rief meine Chefin mich dann an und kündigte mir MÜNDLICH am Telefon. Ich habe mich daraufhin zunächst bei der Rechtsberatung der Arbeitsagentur schlau gemacht, mündliche Zusagen sind genauso rechtskräftig wie ein schriftlicher Vertrag, nur leider gibt es eben aufgrund der telefonischen mündlichen Zusage keinerlei Zeugen
    Ich habe es zunächst im Guten versucht zu klären, aber mit meiner Ex Chefin war nicht zu verhandeln. Auch die Güteverhandlung diese Woche hat nichts ergeben, ihr Anwalt sagte nur einen einzigen Satz "Wir zahlen garnichts", wobei mir rechtlich 3 Monatsbruttogehälter zustünden, so dass mein Anwalt natürlich diese Summe abzüglich meines Einkommens von Juni/Juli fordert.
    Nun meine Frage..ich will jetzt hier nicht den Namen der Apotheke posten, denke,das gehört sich nicht, es handelt sich um eine Apotheke in Berlin in einer der Arcaden. Gibt es hier jemanden, der ggf. ähnliche Erfahrungen gemacht hat (evtl. sogar in selbigen Betrieb)? Wenn ja, bitte PN schicken, da ich für den endgültigen Prozess jede Hilfe und jeden Zeugen gebrauchen kann!
    Danke und viele Grüße
    Emuckl

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Wegen der Kündigung- was steht bei Dir im Arbeitsvertrag?
    In meinen bisherigen Verträge hiess es immer:
    Kündigung bedarf der Schriftform und jegliche Absprachen auch bzw. dass es zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung keine mündlichen Absprachen vorlagen.
    Das was im Vertrag steht, ist immer bindend.
    Für alles andere ist es schwer.
    Persönliche Frage: als was hast Du in der Apotheke gearbeitet?
    Soweit ich weiss, muss auch bei 450 Euro-Jobs der Mindestlohn eingehalten werden...

  3. #3
    Hi,danke für Deine Antwort Der 450€ Vertrag war für April befristet und auch die Richterin ist in der Güteverhandlung sehr auf ein bestimmtes Wort eingegangen: "Der Vertrag SOLL nach Ablauf in gegenseitigem Einverständnis in einen Vollzeitvertrag umgewandelt werden". Schriftlich gekündigt hat sie mir diesen Vertrag ja auch nicht. Das Gehalt, sprich 450€ habe ich korrekt erhalten. Ich habe als PKA gearbeitet, bin allerdings weitaus mehr qualifiziert gewesen als die beiden anderen,die sie eingestellt hat, da ich a) Pharmazie studiert habe, nur leider im 2. Examen die letzte der 4 Prüfungen,pharmazeutische Technoologie beim 3.Anlauf nicht geschafft habe, des weiteren habe ich zahlreiche Kosmetikfortbildungen besucht und bin Fachinformatikerin. Es geht mir darum, dass mir durch ihre mündliche Zusage eine andere Stelle, die ich dann abgesagt habe (da ich sie schon von 2010 persönlich kannte und ihr dummer Weise vertraut habe!) durch die "Lappen " gegangen ist und ich mich fast 4 Wochen natürlich nicht beworben habe, in der Annahme, dort im Mai in Vollzeit anzufangen.

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