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Thema: Die 18% Regel

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Die 18% Regel

    Hallo alle zusammen !

    bei der letzten Pharmakologie-Prüfung bestanden nur 6 von 36 Prüflinge.
    Da es für viele (so wie auch für mich) der letzte Prüfungsversuch war, hoffen wir, dass wir die 18% Regel in diesem Fall anwenden können. Leider habe ich die Regelung noch nicht zu 100% verstanden und wenn der eine oder die andere mir/uns da weiterhelfen könnte, wäre das echt super !

    Zu der Prüfung: 30MC Aufgaben, 16 richtige Antworten brauchte man zum bestehen und es haben nur 6 bestanden.

    Soll hierbei der Durschbutt aller Prüflinge berechnet werden und dann. -18%? Oder der Durchschnitt der bestandenen Prüflinge - 18%.


    n der AAppO §10 Absatz 5 steht sinngemäß: Die Prüfung ist auch dann bestanden, wenn das erzielte Ergebnis nicht mehr als 18% unterm Durchschnitt liegt.
    z.B. Biologie (100 Aufgaben): Durchschnittsergebnis: 58%
    58 - 18% (10,44) = 47,56% Bestehensgrenze: 48 Punkte

    Physik (80 Fragen): Durchschnittsergebnis: 54,3%
    54,3 - 18% (9,78) = 44,53% = 35,6/80 Bestehensgrenze: 36 Punkte.

    BZW

    (5) Ein schriftlich geprüftes Fach ist bestanden, wenn der Anteil der von dem Prüfling richtig beantworteten Fragen nicht mehr als 18 vom Hundert unter der durchschnittlichen Prüfungsleistung der Prüflinge des jeweiligen Prüfungstermins im gesamten Bundesgebiet liegt oder wenn der Prüfling mindestens 50 vom Hundert der Fragen zutreffend beantwortet hat.

    DANKEEEE


  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Also mit Regel kenne ich mich jetzt auch nicht aus, ABER:

    Als ich noch an der Uni war, gabs einen ähnlichen Fall (Arbeitskreis der regelmäßig Klausuren stellt mit > 80% Durchfallquote, gepaart mit schlechter Lehre). Wendet euch an den Studiendekan! Der kann schon Druck machen (und zwar auch verbindlich), wenn die Verhältnise da wirklich schlecht sind. Und auch bei schlecht gestellten Klausuren muss man sich nicht alles gefallen lassen ... Prüfungsordnungen haben da zT sehr präzise Vorstellungen was geht und was nicht, da muss man sein "Recht" halt nur durchsetzen.

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Für mein Verständnis sind in der Approbationsordnung nur die Modalitäten für die Staatsexamina geregelt.
    Sodass du für die Uni-Klausuren in die jeweilige Prüfungsordnung schauen müsstest (glaube eher nicht, dass man sich da solche Klauseln reinschreibt)

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Für mein Verständnis sind in der Approbationsordnung nur die Modalitäten für die Staatsexamina geregelt.
    Sodass du für die Uni-Klausuren in die jeweilige Prüfungsordnung schauen müsstest (glaube eher nicht, dass man sich da solche Klauseln reinschreibt)
    Das ist leider wahr, ansonsten wären die ganzen Prüfungen, bei denen 60% oder mehr erwartet werden, rechtswidrig

  5. #5
    Benutzer Avatar von Annii
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    6 von 36? Geht doch noch. Bei uns haben mal 8 von 65 bestanden. Und da gab's nix zu meckern. Nix 18% Regel

  6. #6
    Unregistriert
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    Ich meine auch, dass es in der Pharmazie keine Regelung gibt, wie viele Leute bestehen / durchfallen dürfen.

    Man muss den Hebel hier eher an den Klausuren ansetzen...

  7. #7
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    Hier haben mal 11 von 88 oder 89 bestandem, das ist normale Härte ;-)

  8. #8
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    Ich kann 4 von gut 40 bieten. Ganz ehrlich: So ist das im Pharmaziestudium.
    Die 18 % Regel bezieht sich auf das erste Staatsexamen, das steht aber auch sehr deutlich in der Approbationsordnung.
    Wenn ihr euch ungerecht behandelt fühlt, sprecht mit dem Zuständigen an eurer Uni - Dekan, Institutsleiter, oder wer das bei euch ist.
    Geändert von Snaky_Millie (03.10.2015 um 23:58 Uhr)

  9. #9
    Unregistriert
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    Habe zu den 11 von 88 jetzt noch 8 von 55 zu bieten , hier wurde schön offensichtlich gesiebt!

  10. #10
    Unregistriert
    Gast
    Zitat Zitat von Snaky_Millie Beitrag anzeigen
    Ganz ehrlich: So ist das im Pharmaziestudium.
    Das ist doch schon wieder gelogen. Wie kann so was im Studium "normal" sein? Es ist klar, dass dies ein extremer Ausnahmefall ist und das sollte man auch so klarstellen. Andernfalls kommen hier wieder unsere Nachfolger/innen und fragen nach den Geschichten, von denen sie gehört haben.

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