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Thema: 1. Staatsexamen = abgeschlossenes Erststudium?

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    1. Staatsexamen = abgeschlossenes Erststudium?

    Hallo zusammen,
    da - so weit ich weiss - ein abgeschlossenes 1. Staatsexamen bei Jura- und Lehramtsstudenten den Status eines abgeschlossenen Erststudiums hat wollte ich mich informieren, ob das bei der Pharmazie ebenso der Fall ist.
    Sollte dies so sein, könnte man doch die Werbungskosten (STudiengebühren, Bücher..) problemlos steuerlich geltend machen oder übersehe ich hier etwas?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    403
    Apothekerin
    Hallo,

    Nein, das ist soweit ich weiß nicht der Fall.
    Bei Jura und Lehramt ist doch soweit ich weiß auch das 1. Staatsexamen erst am Ende des Studiums, entspricht somit unserem 2. Staatsexamen.

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