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Thema: Krankheitstage im PJ

  1. #1

    Krankheitstage im PJ

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage bezüglich der Krankheitstage im PJ. Ich bin die letzten zweieinhalb Wochen ausgefallen und habe mir dadurch insgesamt 14 Fehltage angehäuft. Jetzt habe ich ein wenig recherchiert und herausgefunden, dass Unterbrechungen nach §4 Abs. 5 der Approbationsordnung bis zu den durch Bundesrahmentarifvertrag festgelegten Urlaubszeiten erlaubt sind. Laut dem Bundesrahmentarifvertrag §11 stehen einem 33 Urlaubstage auf eine 6-Tage-Woche bezogen zu, auf meine 5 Tages Woche bezogen sind das 27,5 Tage im Jahr. Das wiederum entspricht 14 Tage im Halbjahr. Damit habe ich sämtliche Fehltage "aufgebraucht" und dürfte mir ab jetzt keinen Urlaub mehr nehmen, ist das bis dahin richtig?
    Jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage: Mein Chef meinte zu mir, dass das überhaupt kein Problem sei, ich dürfte mir ganz normal Urlaub nehmen und er bescheinigt mir trotzdem, dass meine Ausbildung ohne Unterbrechung durchgeführt wurde. Weiß das Regierungspräsidium, dass ich eigentlich Ausfallzeiten hatte (z.B. über die Krankenkasse...) oder schauen die nur auf die Pratikumsbescheinigung?
    Schon mal vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

  2. #2
    Es scheint wohl so zu sein, dass nur die Angaben auf der Praktikumsbescheinigung entscheidend sind. Solang einem bescheinigt wird, dass die Ausbildung nicht unterbrochen wurde gibt es wohl auch keine Probleme, jedoch ohne Gewähr!
    Grüße

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Woher will irgendwer wissen wir lange du nicht da warst?

    Ich würde meinen Chef das bescheinigen lassen, dass ich entsprechend der vorgesehen Zeit da war und fertig. Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht nötig sein sollte, dann ans LPA wenden!

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