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Thema: Aufstockung von Minijob zu Midijob/ Stundenlohn

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Aufstockung von Minijob zu Midijob/ Stundenlohn

    Hallo,
    arbeite seit Jahren samstags in einer Apotheke als PTA (Minijob). Vereinbart wurde ein Stundenlohn(netto), gezahlt wurden pauschal monatlich 4 Samstage. Da ich jedoch auch manchmal 5 Samstage im Monat gearbeitet hab, hab ich diese zusätzlichen Stunden immer halbjährlich abgerechnet
    (sind ja nicht so viele Monate im Jahr). Im Minijob einfach, da brutto gleich netto. Ab April arbeite ich nun zusätzlich einen weiteren Tag in der Woche und aus dem Minijob wird ein Midijob. Ändert sich da jetzt mein Stundenlohn(weniger?) durch die Sozialabgaben, die beim Midijob zu zahlen sind? Mein bisheriges Gehalt wird wohl einfach verdoppelt und somit mein Nettostundenlohn weniger? Es sind dann auch mehr Monate, an denen ich mehr als 8 Tage pro Monat arbeite. Gibt es nicht eine Formel, die man zur Brechnung heranziehen kann, damit die Abrechnung nicht jeden Monat anders ist? Ich würde das gerne als Vorschlag anbringen, damit die Mehrstunden zeitnah abgerechnet werden können und nicht halbjährlich, da dann evtl. wieder mehr Abgaben zu zahlen sind.
    Wie läuft das in den anderen Apotheken?
    Auf Infos bin ich gespannt.

    Luna09

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Gibt es nicht eine Formel, die man zur Brechnung heranziehen kann, damit die Abrechnung nicht jeden Monat anders ist? Ich würde das gerne als Vorschlag anbringen, damit die Mehrstunden zeitnah abgerechnet werden können und nicht halbjährlich, da dann evtl. wieder mehr Abgaben zu zahlen sind.
    Man kann natürlich ein monatliches Gehalt vereinbaren, wobei Gehälter sich ja dadurch auszeichnen, daß sie - jedenfalls was die Grundvergütung betrifft - jeden Monat gleich bleiben, egal ob der Monat mehr oder weniger Arbeitstage hat.

    Dann würde man einfach, wenn bisher nach Stunden abgerechnet wird, aufs Kalenderjahr die zu arbeitenden Stunden hochrechnen, mit dem Stundenlohn multiplizieren und das Ganze durch 12 teilen - fertig ist das einheitliche Monatsgehalt.

    Es ist dann wohl nur darauf zu achten, daß in den Monaten mit vielen Arbeitsstunden der rechnerische Stundenlohn (brutto) nicht unter den Mindestlohn sinkt.

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