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Thema: Steuererklärung im PJ mit Pharmaziestudium als Erstausbildung

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Steuererklärung im PJ mit Pharmaziestudium als Erstausbildung

    Hallo Community,

    ich melde mich einmal hier zu Wort und hoffe auf eine hilfreiche Antwort.
    Wie ihr dem Titel schon entnehmen könnt, möchte ich wissen in wieweit eine Steuererklärung für mich sinnvoll wäre. Das Studium war meine Erstausbildung und momentan bin ich im PJ. Kann ich als PJ'ler vorweggenommene Werbungskosten geltend machen? Oder ist das Pharmaziestudium als Ausbildung ohne die Approbation als solche nicht isoliert zu betrachten? Ich weiß, dass die Kosten für das Studium nicht angerechnet werden können. Aber meiner Meinung nach als PhiP schon.
    Vielleicht kann mir einer ja eine informative Antwort geben.
    Viele Dank und freundliche Grüße!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Lisel
    Registriert seit
    17.05.2011
    Beiträge
    138
    Apothekerin
    Also bei uns wurde gemunkelt, dass man z.B. die Laborkostenquittungen sammeln soll und nach dem 1. Halbjahr einfach mal versuchen soll sie abzusetzen, gleiches gilt für Bücher, das wären ja dann die vorweggenommenen Werbungskosten. Ich stelle mir die gleiche Frage, da ich ab Herbst anfangen werde mit meinem PJ. Für mich wäre mal interessant mit welchen Abzügen ich rechnen muss? Kannst du da was sagen? Ansonsten werde ich in meiner ersten Steuererklärung auf jeden Fall auf den Freibetrag gehen, denn für das halbe Jahr komm ich auf keinen Fall drüber und sollte, somit alles zurückbekommen. Das heißt aber auch, dass die Werbungskosten dann egal sind, da man ja leider nicht mehr zurück bekommt als man an Steuern zahlt

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