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Thema: Wiederholungsprüfung 2.staatsexamen

  1. #1

    Wiederholungsprüfung 2.staatsexamen

    Ich habe eine Frage bzgl. der Wiederholungsprüfung in mehreren Fächern. Kann ich freiwillig ein halbes Jahr später das Staatsexamen wiederholen oder werde ich "gezwungen" meine nicht bestandenen Prüfungen schon einige Wochen nach Nichtbestehen zu wiederholen?
    weiß jemand wie das geregelt ist? Man kann mich doch nicht zwingen wenn ich drei Prüfungen wiederholen muss schon 4 Wochen später zu wiederholen oder?

    liebe grüße

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Pancha
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    Pharmazeut
    Ich meine, dass der Wiederholungstermin individuell geregelt wird. Hab gehört, dass unsere Profs einem sogar empfehlen, wenn man duch 3 oder mehr Prüfungen durchfällt, sich etwas mehr Zeit zu lassen.

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Und wenn du dich einfach zweimal krank schreiben lässt und nur eins machst bei der Wdh.? Dann hättest du vier Wochen für nur ein Fach und kannst die anderen zwei erst wieder im Oktober machen und so genügend Zeit gewinnen. Man darf sich ja zweimal krank schreiben lassen. Bei der dritten brauchst soweit ich weiß ein Attest vom Amtsarzt. Und dadurch, dass du vermutlich beim ersten Antritt eh gleich alle fünf gemacht hast, kannst die zwei Möglichkeiten mit krank schreiben noch voll ausnutzen. Kopf hoch! Irgendwie bekommen wir das schon hin!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Also, bei uns braucht man soweit ich weiß schon beim ersten Mal eine Krankschreibung vom Amtsarzt.
    Hast du denn überhaupt schon mal mit dem Prüfungsamt gesprochen ?

  5. #5
    Danke für die Antworten. Bin mir auch ziemlich sicher, dass man gleich zum Amtsarzt muss, egal bei welcher Prüfung man fehlt. Ich bin noch nicht ganz fertig mit den Prüfungen, werde danach mal mit dem Prüfungsamt und der Uni reden. Wollte davor schon mal nachfragen ob es da eine allgemeine Regelung gibt. Bin einfach nervlich und motivationstechnisch sehr am Ende, sodass ich nicht denke, dass ich es schaffe die Wiederholungsprüfungen in paar Wochen wieder abzulegen.

  6. #6
    Unregistriert
    Gast
    Zwecks dem Attest (ob vom Amtsarzt oder nicht), das müsste auf einem gesondertem Merkblatt stehen, welches du von dem Landesprüfungsamt als Schreiben mit den Prüfern + Terminen erhalten hast.

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