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Thema: Ema vs. Bfarm

  1. #1
    Dertitrator
    Gast

    Ema vs. Bfarm

    Hallo zusammen.
    Ich hatte neulich einen Patienten, der Candesartan 80 von Heumann verschrieben bekam. Nun steht das Präparat auf der Bedenklichkeitsliste des Bfarm, jedoch nicht auf der Bedenklichkeitsliste der Ema.
    Nun meine Frage:Wem sind die Apotheke letzten Endes unterstellt? der Ema oder dem Bfarm? Eigentlich dm Bfarm, da die Behörde alle Zulassungsregularien für Deutschland regelt, die Ema aber alles für den europäischen Raum regelt.

    Beste Grüße
    Christoph

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Letztlich eher dem BfArM, denn im Großen und Ganzen ist unser rechtlicher Rahmen ja national.

    Sag doch einfach das das nicht lieferbar ist oder so.

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