Guten Abend,
ich habe eine Frage zur Notdienstvergütung. Im Rahmentarifvertrag der ADEXA sind bezogen auf Notdienste unterschiedliche Uhrzeiten, also 18:30 bis 22:00 Uhr und 22:00 bis 8:00 mit Bezug auf Spalte 2a bzw. 2b angegeben. Ich sehe allerdings keine unterschiedlichen Vergütungen, bei einem Berufseinsteiger z.B. steht 65 Euro in Spalte 2a und 2b.
Bedeutet das jetzt, dass ein normaler Nachtdienst (von 18:30 Uhr bis 8:00 Uhr morgens) mit 65 Euro vergütet werden? Oder bekommt man 2 x 65 Euro? Weiß das jemand zufällig?
Danke für eure Antworten
LG Rie