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Thema: Riesterrente & ApoKammer

  1. #1

    Riesterrente & ApoKammer

    Hallo liebe Pharmacommunity,

    Ich studiere seit 1,5 Jahren Pharmazie und habe grundlegende Fragen, die ich nicht ergooglen konnte. Somit hoffe ich, dass ich hier richtig bin.

    Und zwar geht es hauptsächlich um das Thema Rente. Ich habe seit ein paar Jahren einen privaten Rieserrentenfond, in den ich noch einzahle. Allerdings habe ich kürzlich gelesen, dass verkammerte Berufe nicht zulagenberechtigt sind. Als ich meine Bankfrau darauf ansprach, sagte sie, dass ich förderungsberechtigt wäre, falls ich sozialversichungspflichtig sei.
    Im Internet fand ich bisher nur, dass man als Angestellter in der öffentlichen Apotheke die Möglichkeit hat, aus der gesetzlichen Rentenversicherung rauszukommen, wenn man in der Kammer ist.

    Nun mal Klartext: Bekomme ich eine Riesterförderung als Apotheker (Wunschberuf: Angestellt in öffentlicher Apotheke) oder nicht?

    Und ist der Beitritt zur Apothekerkammer Pflicht oder freiwillig?

    Oder kann man von der Rente, die man von der Kammer bekommt, schon gut leben?

    Über Antworten wäre ich total dankbar!
    Einen sonnigen Nachmittag.

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Ja, du wirst Pflichtmitglied in der Kammer und musst somit ins Versorgungswerk für Apotheker einzahlen.
    Ergo keine Riesterförderung.

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Zur Frage der Riesterförderung kann ich zwar nix beitragen, aber die Aussage meines Vorgängers stimmt so nicht. Als Apotheker musst du dann zwar in die Kammer, das stimmt. Aber das Versorgungswerk ist eine davon unabhängige Institution, wo du eben NICHT zwangsläufig Mitglied werden musst. Als angestellter Apotheker hast du das Wahlrecht, auch in der gesetzlichen RV zu bleiben. Dass sich de facto die meisten (alle?) Angestellten für das Versorgungswerk entscheiden, begründet keinen Zwang!

  4. #4
    Atavar
    Gast
    Also, es stimmt, das Versorgungsverwerck und die Kammer sind zwei getrennte Institutionen.
    Du bist als Approbierter Apotheker in beiden Pflichtmitglied (solange du apothekerlich tätig bist).
    Du kannst aber wählen, ob du nur einen (minimalen) Pflichtbeitrag an dein Versorgungswerck zahlst und den großen Hauptteil in die gesetzliche Rente, oder ob du aus der gesetzlichen Rente aussteigst und die vollen 19,x % an das Versorgungswerck zahlst.
    Die meisten zahlen alles ans Versorgungswerck, weil sie (gerade als Angestellter) nicht teurer raus sind, aber am Ende deutlich mehr bekommen.

    Um Riesterförderungsberechtigt zu sein, musst du in die gesetzliche Rente einbezahlen. Wenn du also komplett wechselst, verlierst du deinen Förderungsanspruch. Was sich für dich am besten rechnet, muss im Einzelfall individuell für dich durchgerechnet werden und hängt u.a. von der Laufzeit deines bestehenden Vertrages ab und wie viel du dort bereits eingezahlt hast.

    P.S. Laut Adexa-Tarifvertrag muss dein Chef übrigens für dich noch eine betriebliche Rente abschließen, die auch nicht gerade übel ist :-)

    Grüße

    Atavar

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