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Thema: Wiederholungsprüfungen

  1. #1
    csa1989
    Gast

    Wiederholungsprüfungen

    Hallo,
    ich bin dummerweise durch ne Prüfung gerasselt und wollte nun wissen ob es notwendig ist für die Nachholprüfung an der Uni immatrikuliert zu sein?
    Habe mich nämlich an meiner Uni nicht rückgemeldet...hat da jemand Erfahrungen mit gemacht?

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Naja wenn du ja die Klausur ja wieder schreiben willst musst du ja weiter studieren und deswegen ja natürlich..sonst kannst du ja nicht weiterstudieren ???!!!...

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    sorry merke gerade dass das Wort "ja" zu oft benutzt worden ist, aber zu der Frage...manche Sachen sind finde ich auch selbstverständlich, oder?

  4. #4
    csa1989
    Gast
    Vielleicht habe ich es falsch formuliert...es geht darum ob man für eine mündliche Nachholprüfung des 2. Staatsexamens (in einem der 5 geprüften Fächer) bei seiner Uni immatrikuliert sein muss.

  5. #5
    Studi Avatar von Nachi
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    Es ist wohl sicherer da direkt deine Uni zu fragen, aber das sollte soweit kein Problem sein. Dein drittes Staatsexamen machst du schließlich auch erst nach dem PJ. Da bist du ja auch nicht mehr immatrikuliert und darfst die Prüfung trotzdem machen. Solltest du dir trotzdem total unsicher sein: Fachschaft oder Vertrauensperson am Institut fragen. Unqualifizierte Meinungen von nicht registrierten Usern sind wieder mal.....sehr nichts sagend -.-.

  6. #6
    Unregistriert
    Gast
    Zitat Zitat von Nachi Beitrag anzeigen
    Es ist wohl sicherer da direkt deine Uni zu fragen, aber das sollte soweit kein Problem sein. Dein drittes Staatsexamen machst du schließlich auch erst nach dem PJ. Da bist du ja auch nicht mehr immatrikuliert und darfst die Prüfung trotzdem machen. .
    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Nach dem 2. Staatsexamen ist die universitäre Ausbildung beendet. Das 3. Staatsexamen wird von der Kammer durchgeführt, daher auch die Prüfung bei der Kammer...

  7. #7
    csa1989
    Gast
    Problem hat sich geklärt, man muss immatrikuliert sein um das 2. Staatsexamen ablegen zu dürfen, gleiches gilt für Wiederholungsprüfungen. Exmatrikuliert wird man dann automatisch durch die Uni nachdem das 2. Staatsexamen vollständig bestanden worden ist.

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