Guten Tag zusammen!

Ich hoffe ich habe die Fragen hier richtig einsortiert und dass mir einer helfen kann.
Die Fragen sind ein wenig komplexer und ich hoffe ich drücke verständlich aus was ich meine. Als Beispiel habe ich das Präparat Adcetris® gewählt.

Ich verstehe nicht wie es zu dieser Preisbildung kommt und wie sich ein eventueller in den Preisverhandlungen vereinbarter Rabatt zwischen dem Hersteller und dem Spitzenverband der krankenkassen auswirken würde.

Zunächst die Preiszusammensetzung so wie ich es ausrechnen würde:

Herstellerabgabepreis (HAP)3150,00 €


+ Großhandelshöchstzuschlag (3,15% auf HAP + 0,70 Euro) 99,93 €

= Apothekeneinkaufspreis (AEP) 3249,93 €

+ Apothekenzuschlag (3% auf AEP + 8,35 Euro) 105,85 €

+ Notdienstzuschlag (0,16 Euro) 0,16 €

= Netto-Apothekenverkaufspreis (AVP) 3355.94 €

+ Umsatzsteuer (19% auf Netto-AVP) 637,63 €

= Brutto-Apothekenverkaufspreis (AVP) 3993,57 €

- Gesetzliche Zuzahlung des Versicherten (10% vom Brutto-AVP, max 10€ ) 10 €

- Gesetzlicher Apothekenabschlag (1,80 Euro) 1,80 €

- Gesetzlicher Herstellerabschlag* (7% vom HAP) 220,5 €

= effektive Ausgaben der GKV wären dann bei 3761,27 € (evt. Rabattvertrag unberücksichtigt)

Lt. Lauertaxe in der Uni sind aber folgende abweichende Preise angegeben:
HAP: 3150
AEP: 3188,50
Brutto-AVP: 3918.28

Kann mir jemand erklären, warum es zu diesen Abweichungen kommt?

Für Orphan Drugs gilt außerdem, dass diese einen Zusatznutzen haben, damit nicht festbetragsfähig sind und es dementsprechend zu Preisverhandlungen kommt, richtig?
In diesen Preisverhandlungen wird dann wenn ich es richtig verstanden habe kein Preis im eigentl. Sinne, sondern ein Rabatt vereinbart?
Wie fließt dieser Rabatt letztlich in die oben aufgeführte Rechnung ein? Wird dieser direkt am Anfang abgezogen, sodass auch AEP und Brutto-AVP beeinflusst werden oder wird der verhandelte Rabatt (z.B. 10% auf HAP) ähnlich wie der gesetzliche Herstellerrabatt behandelt?

Freue mich schon auf eure Antworten.

Gruß
Synn