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Thema: Notdienstvergütung

  1. #1

    Notdienstvergütung

    Hallo Zusammen,

    wenn 13 oder 15 % über dem Tarif gezahlt werden, ist man dann verpflichtet als angestellter Apotheker jeden Notdienst selber zu machen. In meinem Fall sind das 16 Notdienste im Jahr.

    Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass diese 13 oder 15 % nur die hälfte der Notdienste abgelten.

    Leider habe ich das nirgends sonst schwarz auf weiss gelesen.

    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir einer etwas dazu schreiben könnnte.


    Viele Grüße

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Ich würde sagen das hängt davon ab wie du mit deinem Chef verhandelt hast. Die % über Tarif implizieren ja erstmal gar nichts. Für 13-15% mehr (was ich jetzt als normal empfinde - und nicht etwa als so hoch das es verpflichtet zusätzliche Arbeit zu machen) würde ich zumindest die 2,50€ pro Kunde und / oder eine Vergütung pro Stunde - statt Fixbetrag - im Notdienst verlangen. Alternativ halt nicht alle Dienste machen. 16 ist zwar nicht unanständig viel, aber es wird sicherlich mal vorkommen, dass es dir überhaupt nicht in deinen Terminplan passt.

  3. #3
    danke für deine antwort!

    mein chef hat mir damals weiss gemacht, dass mit der 15 % übertariflichen bezahlung, der notdienst bezahlt ist. im bundesrahmentarifvertrag meine ich auch gelesen zu haben, dass der notdienst somit abgegolten ist, daher hatte ich gedacht, dass das wohl gerechtfertigt ist.

    nun habe ich halt gelesen, in einem anderen forum, dass diese übertarifliche bezahlung nur verpflichtet die hälfte der notdienste machen zu müssen, aber nicht jeden notdienst.

    meine frage ist nun, bin ich verpflichtet jeden notdienst zu machen, oder verpflichtet mich diese vergütung nur für die hälfte der notdienste.


    anders gesagt, dürfte ich dann 30 % mehr verlangen, da ich ja jeden notdienst machen muss.


    wie werdet ihr denn bezahlt für eure notdienste?

  4. #4
    noch eine anmerkung, mein arbeitsvertrag beruht mehr oder weniger auf dem tarifvertrag.

    ich hatte den tarifvertrag laut adexaauch so verstanden, dass ich 15% erhalte, wenn ich jeden notdienst mache.

    Ich käme mir sehr ausgebeutet vor, wenn ich laut tarif eigentlich nur die hälfte der notdienste leisten muss.

  5. #5
    Tardo Cillin
    Gast

    Halt, nicht alles durcheinander werfen...

    Zunächst einmal regelt der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) in § 6 Abs. 5 nur, dass mit einer mindestens 13% übertariflichen Bezahlung die geleisteten Dienste abgegeolten sind, also nicht mehr zusätzlich vergütet werden.

    Damit ist NICHTS gesagt darüber, wieviele Dienste Du leisten musst. in § 5 Abs. 4 BRTV heißt es: "Die Notdienstbereitschaft ist im Wechsel möglichst gleichmäßig von den zum Notdienst verpflichteten Mitarbeitern zu übernehmen. Von dem einzelnen Diensttuenden kann nicht mehr als die Hälfte der von der Apotheke zu leistenden Notdienstbereitschaften verlangt werden, von zwingenden Notfällen abgesehen."

    Ob der BRTV für dein Arbeitsverhältnis überhaupt gilt, ist die erste Frage. Das ist dann der Fall,
    - wenn Du ADEXA-Mitglied bist und Dein Chef im Arbeitgeber-Verband (Anm.: Wenn Du ADEXA-Mitglied bist, wende Dich an die kostenlose Rechtsberatung, die Mitglieder allabendlich telefonisch zur Verfügung steht! Die kennen sich wirklich aus!), oder
    - wenn die Anwendung des BRTV in Deinem Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist, oder
    - wenn in der Apotheke der BRTV bei allen Mitarbeitern seit Jahren zur Anwendung kommt ("betriebliche Übung").

    Ansonsten sind nur die Bestimmungen aus Deinem Arbeitsvertrag anwendbar. Was steht denn drin?

    Verkauf Dich nicht unter Wert! Ich bekomme für jeden Dienst die 2,50 Euro Notdienstgebühr, die die Patienten bezahlen und zusätzlich nen 100er pro Nachtdienst.
    Da die Apotheken für jeden Nachtdienst etwa 250.- Euro Notdienstpauschale erhalten und dann auch noch Patientengebühren (2,50 pro Fall), wäre die jetzige Regelung im BRTV zu wenig!! Die stammt noch aus der Zeit, bevor die Notdienstpauschale eingeführt wurde. Wer den Dienst macht, sollte auf jeden Fall in angemessener Höhe an der Pauschale beteiligt werden, alles andere geht gar nicht.

    Gruß
    T. Cillin

  6. #6
    hallo tardo cillin,

    vielen dank für deine ausführliche antwort!

    wie gesagt, wurde mir bei der arbeitsvertragsabwicklung gesagt, dass man sich an dem tarifvertrag orientiert, was die notdienstvergütung betrifft.

    ich soll nun 7,5 % übertarif erhalten, weil ich nur noch die hälfte der notdienste machen werde. ich finde es nicht mehr richtig, dass ich als angestellte mehr arbeite als der fillialleiter.



    ich weiss nicht, wieviel der filialleiter bekommt, der von nun an die andere hälfte übernehmen wird.

    so wie ich dich verstanden habe, würdest du auch sagen, dass laut tarif die 15 oder 13% tarif bleiben müssen oder?

    auch wenn ich nur noch die hälfte der notdienste machen werde.


    ich verstehe deine zeilen so, dass man so oder so 13 oder 15 % erhalten muss oder? egal wieviel notdienste man macht.

    wie gesagt, bei der notdientsvergütung wollte man sich an dem tarif orientieren.


    Damit ist NICHTS gesagt darüber, wieviele Dienste Du leisten musst. in § 5 Abs. 4 BRTV heißt es: "Die Notdienstbereitschaft ist im Wechsel möglichst gleichmäßig von den zum Notdienst verpflichteten Mitarbeitern zu übernehmen. Von dem einzelnen Diensttuenden kann nicht mehr als die Hälfte der von der Apotheke zu leistenden Notdienstbereitschaften verlangt werden, von zwingenden Notfällen abgesehen."

    ich habe vor einen neuen arbeitsvertrag zu verlangen.

  7. #7
    Neuer Benutzer
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    Hallo aikido,


    lt. §5 des Tarifvertrages heisst es
    "Die nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken zur Ausübung der Notdienstbereitschaft berechtigten Mitarbeiter sind neben der regelmäßigen Arbeitszeit zur Notdienstbereitschaft verpflichtet." bzw.
    "Die Notdienstbereitschaft ist im Wechsel möglichst gleichmäßig von den zum Notdienst verpflichteten Mitarbeitern zu übernehmen."

    --> Ich weiß nicht ob der Inhaber zu den Mitarbeitern zählt, aber wenn man den mitzählt, so würde es auch mit der Hälfte der Notdienste passen, da der Inhaber (als Apotheker) ja per se auch berechtigt wäre, Notdienste durchzuführen; bzw. verallgemeinert sollten die Notdienste gleichmäßig unter denjenigen, die diese machen dürfen (--> alle in der Apotheke angestellten Approbierten (incl. (anteilig) den Teilzeitkräften), aufgeteilt werden ?


    VG
    momsen

  8. #8
    hallo momsen,

    danke auch für deine antwort!

    entschuldigt bitte, wenn ich irgendwie "herumeiere".

    was für mich wichtig zu wissen ist, bzw. wie seht ihr das?


    die13 oder 15 % übertarifliche bezahlung müssten doch bleiben, auch wenn man nun nicht jeden notdienst macht oder?
    also
    anders gesagt,

    die 13 oder 15 %übertarifliche bezahlung steht dem apotheker auch zu, selbst wenn die notdienste unter den apothekern aufgeteilt werden

    oder???




    ich würde es so verstehen.


    was denkt ihr?

  9. #9
    Neuer Benutzer
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    28
    Hallo aikido,


    ich würde die Intention des Tarifvertrages so sehen.
    Ich weiß aber nicht, was in Deinem Arbeitsvertrag sonst noch steht & wie Eure sonstige betriebliche Übung in dem Bereich so ist.
    Wenn Du es ganz genau (--> rechtssicher) haben möchtest, so solltest Du Adexa bzw. einen Arbeitsrechtler konsultieren, ansonsten würde ich nicht (/NIE !!!) probieren, jemanden mit den Aussagen aus einem Forum irgendwie "festzunageln", da das bei komplexen Themen, zu denen das Arbeitsrecht gehört, leider schnell nach hinten losgehen kann :-(


    VG
    momsen

  10. #10
    Unregistriert
    Gast
    Hey,

    kann mir jemand sagen, wie es denn mit Diensten an Feiertagen und Sonntagen aussieht?
    Laut dem Link: www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/02/23/ada-und-adexa-einig-drei-monate-kuendigungsfrist
    wird die Zeit von 8:00 - 18:30 Uhr 1:1 der Stunden bzw. stündlichen Lohnes vergütet.
    Kommt dann noch etwas drauf? Ist ja schließlich Sonntag bzw. Feiertag. Ansonsten lohnt es sich finanziell ja gar
    nicht, sich bereit zu erklären, den Dienst an diesen Tagen zu schieben.

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