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Thema: Rezepturetikett, Prozent oder Gramm

  1. #1
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    Rezepturetikett, Prozent oder Gramm

    Hallo Ihr Lieben,
    im Moment habe ich in meiner neuen Apotheke eine kleine Diskussion ob auf dem Rezepturetikett
    die Mengen der Inhaltsstoffe in Prozent oder in Gramm angegeben werden müssen
    in meiner 20jährigen Apothekenlaufbahn haben wir immer Gramm deklariert und nun schreiben die die Prozente drauf
    (also Triamcinolonacetonid 0,1%, Basiscreme ad 30,0g - ich würde schreiben Triamcinolonacetonid 0,03g, Basiscreme 29,97g oder auch ad 30,0g)
    was ich sehr befremdlich finde und angesprochen habe, nun wollen sie den "Gesetzestext" dazu sehen...
    gibt es da etwas entsprechendes?
    schon alleine für mich bei der Abgabe und für den Kunden finde ich Angaben in Gramm besser nachvollziehbar

    auf eure Antworten freue ich mich sehr

  2. #2
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    Ist es nicht nach Paragraph 14 der Appothekenbetriebsordnung so, dass ohnehin nur die wirksamen Bestandteile einer Rezeptur nach Art UND Menge angegeben werden müssen?

  3. #3
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    von Wirksamen Bestandteilen war ja auch die Rede
    aber wie definiert man "Menge"???
    für mich eindeutig in Gramm und nicht in Prozent
    aber wie mach ich das meinen Kolleginnen plausibel

  4. #4
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    Unglücklich

    kann mir sonst keiner weiterhelfen???

  5. #5
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    Als Argument kann man noch dazu sagen, das es für die meisten Kunden verständlicher ist, die Stoffe in Gramm anzugeben.

  6. #6
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    Ich hab das in Gesetzteskunde recht intensiv besprochen. Es sind Grammangaben zu machen für die Wirkstoffe, nicht aber für die Hilfsstoffe.
    Ein korrektes Etikett wäre also Triamcinolonacetonid 0,03g, weitere Bestandteile Basiscreme bestehend aus Aufzählung der INhaltsstoffe.
    Die Angabe der Menge bei den Hilfsstoffen ist nicht verpflichtend, aber wegen Nachherstellung sinnvoll, besonders bei mehreren Hilfsstoffen. Da auch eine Gesamtmenge hier "30g" zu deklarieren sind, würde es sich hier ja ergeben, da nur ein Hilfsstoff vorhanden ist.

    Übrigens: ad 30g zu schreiben ist nicht erlaubt, da dies eine Herstellungansweisung ist, keine Kennzeichnung!

    Hoffe alle Unklarheiten beseitigt zu haben.

    Liebe Grüße
    Springuin

  7. #7
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    Zitat Zitat von PharmaNerd Beitrag anzeigen
    Als Argument kann man noch dazu sagen, das es für die meisten Kunden verständlicher ist, die Stoffe in Gramm anzugeben.
    da hat meine Chefin gesagt, man könne voraussetzen dass jeder den dreisatz kann das mit dem ad 30g habe ich jetzt auch gelesen dass es nicht mehr zulässig ist

  8. #8
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    Hi Wombeline,
    die rechtliche Grundlage findest du in der ApBetrO unter dem §14 "Kennzeichnung". Hier steht unter Punkt 5: "Wirkstoffe nach Art und Menge [...]"
    Damit ist deine Frage beantwortet Prozentangaben sind KEINE Mengenangaben. Prozente sind Darstellungsweisen von Bruchzahlen und beziehen sich deshalb immer auf eine andere Zahl, nämlich auf 100. Wie deine Chefin selbst schon erkannt hat, führt diese Relation dazu, dass die absolute Zahl, also die MENGE, damit ausgerechnet werden kann. Das Gesetz schreibt aber nicht: "deklariere die Menge auf dem Etikett so, dass man sie ausrechnen kann", sondern es ist die Menge, also der absolute Wert, anzugeben.
    Ich hoffe, deine Chefin versteht das auch, sonst hilft sicher ein Mathebuch der fünften Klasse
    Geändert von Rie (02.03.2014 um 14:56 Uhr)

  9. #9
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    danke ja... den §14 habe ich jetzt auch zur Argumentation hinzugezogen...
    und wir richten uns jetzt auch danach *daumenhochzeig*

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