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Thema: Ohne Komplikationen Chemikalien erhalten

  1. #11
    Foren-Guru Avatar von Christin
    Registriert seit
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    Wolfserwartungsgebiet
    Beiträge
    542
    Apothekerin seit 2013
    Und Aceton ist im GÜG in der Kategorie 3 zwar mit 2,5 l noch nicht "auffällig", aber doch einen Vermerk wert.

    Mit Ihren Daten, verehrter Anonym, passiert gar nichts, wenn Sie keinen Unsinn mit den Chemikalien machen. Die Polizei kontrolliert nicht einfach so die Abgabebücher der Apotheken. Es sei denn, es gibt einen Verdacht...
    You shoot me down, but I don't fall - I'm Titanium!

  2. #12
    Unregistriert
    Gast
    vielen dank für die antworten.

    also erstmal, es war tatsächlich "im angebot".
    die apothekerin, die es für mich bestellt hatte, hat während meiner anwesenheit mit dem lieferant telefoniert und der hatte zufällig 5l im angebot.
    eigentlich wollte ich nur 2l petrolether und 2l aceton haben.

    die mengen find ich aber trotzdem nicht sooo viel....

    wenn ich zb ein "glas" lavendel mit petrolether ansetze gehen dafür schon mal 300ml drauf - wird zwar zurückdestilliert aber muß ja auch einweichen ......
    und ein glas is jetzt auch nicht so viel.
    ich versuche auch für verschiedene ausgangsmaterialien, immer neuen pe zu benutzen um verunreinigungen zu vermeiden....

    außerdem verdampft das zeug extrem schnell und es bleibt auch immer mal wieder was im (kaffe)filter hängen, das dann verdampft.....
    um auch den letzten rest aus dem rundkolben zu bekommen muß man ja auch immer etwas verdampfen lassen...


    wenn man damit btm herstellen würde, also nur als reinen extrakt, müßte das ausgangsmaterial aber auch schon unter das btmg fallen und der apotheker müßte doch dann die abgabe verweigern bzw würde sich doch auch strafbar machen, wenn es für diesen zweck bestimmt ist ? bzw er muß sich ja sicher sein, das es icht für diesen zweck gekauft wird.

    was die sprengstoff (und auch btm)herstellung angeht, da bekommt man doch literweise aceton, spiritus, waschbenzin, salzsäure, schwefelsäure, diethylether im baumarkt...und auch andere chemikalien(zb h2o2, natriumhydroxid, kalilauge, salpetersäure, phosphorsäure, zitronensäure) im supermarkt, tankstelle, aquariengeschäft oder sonst wo..... deswegen versteh ich nicht, warum aphoteken da so streng sind.....
    die chemikalien sind in der apo zwar reiner, aber für bomben kommts, glaub ich nicht auf die reinheit an, und "junckies" ist die reinheit des ausgangsproduktes wahrscheinlich ehr egal bzw die machen sich dann durch die verunreinigungen nochmehr kaputt, weil die regierung den zugang zu reinen ausgangsmaterialien erschwert......

    wie sieht das denn aus, wenn der ausgangsstoff unter das amg fallen könnte ?(sofern man es am menschen oder tier anwendet?)
    wenn ich zb lavendelöl, minzöl, kalmusöl oder ähnliches mache und es als ätherisches öl verwende ist es legal und der aphotheker darf mir die substanzen, die man zur herstellung braucht verkaufen ? und wenn ich zb selbst-extrahierte lavendeltropfen zur beruhigung einnehmen möchte, darf mir der aphotheker die ausgangsstoffe nicht verkaufen ?

    ok, also stehen meine daten nur im abgabebuch der apotheke ? und sind für sonst niemanden "sichtbar" ?
    bei anderen stoffen die unter das güg fallen muß man doch auch ein formular ausfüllen oder ? und wird dann irgendwo registriert.

    ich hab vor einiger zeit mal etwas in einem chemieforum gelesen und da gabs wohl einige hausdurchsuchungen, weil die personen legale chemikalien(noch nicht mal güg) im internet bestellt hatten, die betroffenen haben mit den chemikalien aber weder sprengstoff noch drogen hergestellt oder sonst etwas illegales getan....
    trotzdem standen dann aufeinmal einige polizisten und chemiker vor der tür, haben erstmal alles mitgenommen und es später wieder ausgehändigt, weil es kein gesetzesverstoß gab........das ist eigentlich der grund für meine beunruhigung......

  3. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von mia
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    10.09.2010
    Beiträge
    229
    Apothekerin
    Ich denke nicht, dass du eine Hausdurchsuchung zu befürchten hast. Dazu muss man sicher (regelmäßig) größere Mengen verdächtiger Substanzen bestellen, und so einen ausreichend großen Verdacht zu bewirken. Der Zettel, auf dem dein Name steht wird wahrscheinlich in irgendeinem Ordner landen und nie wieder angeschaut.

    Dass man bestimmten Substanzen eben nicht Literweise im Baumarkt bekommen darf, findest du z.B. hier:
    http://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv/__2.html

    ätherische Öle sind nicht zwingend Arzneimittel, daher darfst du dir zuhause auch selber Lavendeltropfen extrahieren. Und solang es nur für den privaten Gebrauch ist, wird das auch keiner kontrollieren. Ob das Sinn macht will ich jetzt mal nicht bewerten, man sollte dann allerdings darauf achten das die eingesetzten Lösemittel eine ausreichende Qualität aufweisen.

    Was das Betäubungsmittelgesetz angeht: Es gibt Pflanzen, die legal gehandelt werden dürfen, deren Extrakte aber nicht.

  4. #14
    Unregistriert
    Gast
    das ist ja schon mal beruhigend zu hören, danke !

    ich hätte allerdings noch eine frage dazu... nur zum verständnis bzw zur logik.....
    welchen sinn hat dieses buch/zettel?
    wird dann da (vom apotheker) kontrolliert, wer was und wie viel gekauft hat? (ich denke mal nicht, weil das wäre ja recht viel arbeit)
    und man könnte ja dann auch noch was in einer anderen aphotheke kaufen ......weil die daten werden ja nirgends gesammelt und ausgewertet....
    wenn die polizei einen dann dabei ertapt, wie man etwas illegales mit den chemikalien macht, wissen die ja nicht aus welcher apotheke man die chemikalien hat (bei meinen steht jedenfalls nur der hersteller drauf) und können so auch nicht nachvollziehen, wie oft man welche mengen gekauft hat...
    ich versuch nur grade zu verstehen welchen zweck dieses abgabebuch dann erfüllt bzw warum man das macht..... weil einnahmen und ausgaben werden doch ehe noch mal seperat berechnet oder ?


    ja, das ist die theorie, aber in der praxis interessiert es keinen, wenn man gewisse mengen chemikalien im baumarkt kauft, wenn das "limit" erreicht ist, kann man ja zum nächsten fahren oder man geht am nächsten tag noch mal oder schickt jemand anderen (wird ja nirgends notiert)..... jedenfalls sind die verkäuferinnen da meistens ahnungslos, und stellen keine fragen......also sehr viel einfacher, als in einer apotheke.....
    also wenn jemand da wirklich vor hätte sprengstoff herzustellen, macht diese reglung (das man in apotheken so stark kontrolliert wird, eventuell noch ein formular ausfüllen muss usw) auch nicht wirklich sinn.....


    welche pflanzen wären das denn ?
    koka, cannabis und schlafmohn sind zb komplett btmg bzw genehmigungspflichtig.
    kath und ephedrapräperate sind ja auch güg oder btmg - darf man hier die pflanzen zur zierde anbauen ?
    bei meskalinhaltigen kakteen ist der anbau erlaubt, aber sobald es getrocknet wird, fällt das produkt unter das btmg.
    mußkatnüße und mußkatnussöl sind legal, allderings fällt sasafrasöl wieder unter das güg.
    mehr fällt mir grad enicht ein.

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