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Thema: Ohne Komplikationen Chemikalien erhalten

  1. #1
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    Ohne Komplikationen Chemikalien erhalten

    Servus!

    Ich gehe mit Anzug-Hose und Hemd in die Apotheke. Ich werde allgemein geschätzt auf etwa 40 Jahre Lebensalter.
    Ich wollte Isopropanol 100 % für nichtmedizinische Zwecke, nicht zum Desinfizieren, für technische Zwecke brauche ich das, was ich auch erkläre. Sofort der Hinweis von der Dame, 100%iges desinfiziere nicht und sie verharrt. Erkläre ich nochmals. Dann sagt sie es sei nur zur äußerlichen Anwendung und verharrt wieder.

    Nach hin und her geht sie und füllt das ab. Kommt wieder und sagt gefühlte zehn Mal es sei kein Trinkalkohol. Die Flasche zieren Aufkleber mit der Aufschrift "Nur zur äußeren Anwendung", zwei mal der selbe Aufkleber angebracht an zwei Stellen der kleinen Flasche. Auf die Aufkleber verweist sie auch verbal noch zusätzlich, liest es wieder vor. Ich wollte am gleichen Tag auch 3%iges Natriumhydroxid für Laugenbrötchen anfragen, habe ich aber gelassen. NaOH ist ätzend,wird instabil beim Erhitzen, greift Glas an, jaja, weiss ich

    Ich meine, Hinweise sind OK, aber das ist ja einfach grässlich, und das war nicht das erste Mal dass ich da auf ziemlichen Widerstand stoße, auch wenns sonst weniger extrem abläuft. Ich bin nicht auffällig und nüchtern sowiso. Wie kann man sowas vermeiden?

  2. #2
    Studi Avatar von Nachi
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    Evtl. ganz konkret sagen, was Sie denn damit machen wollen, anstatt nur die Dinge aufzuzählen, die Sie nicht damit machen wollen. Manche Apotheker sind manchmal auch wegen bestimmter Vorfälle extrem vorsichtig. Ich kann mir gut vorstellen, dass das nicht immer gut ankommt und auch nicht immer nötig ist. Also immer klar und deutlich sagen, was Sie damit vorhaben. Z.B. wird zur Weihnachtszeit vermehrt Glycerin von den Kunden gekauft. Entweder zum Backen oder um den Weihnachtsbaum länger grün und schön zu halten. Aber man kann es eben auch für Shisha-Tabak verwenden. Darum wird auch bei so etwas penibel nachgefragt.
    Nicht böse, sondern ehrlich sein .
    Geändert von Nachi (10.12.2013 um 13:43 Uhr)

  3. #3
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    Tu ich auch, kommt aber trotzdem oft eine übertrieben penetrante Fixierung auf Negatives. Einmal hatte ich gesagt, ich bräuchte den 2prop als Lösungsmittel für Farben, dann erwiderte die Person ermahnend es sei kein Spiritus und man könne es daher nicht trinken?? Sogar wenn Spiritus nicht vergällt wäre, hätte ich da doch aufgrund der Abwesendheit des Lebensmittelrechts Angst vor Verunreinigungen, evtl Methanol. Ich bin nicht böse, ich bin mittlerweile genervt, weil die unverschämt sind. Die sollten mal im Supermarkt arbeiten, dort müssten die ja eine Abteilung für Kampfmittelräumung herbeirufen

  4. #4
    Studi Avatar von Nachi
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    Das ist natürlich wirklich ein bisschen ärgerlich. Kaufen Sie denn bei der gleichen Apotheke ein und erwischen dann immer die gleiche Person? Dann vielleicht irgendwann wirklich mal fragen, ob man Sie für grenzdebil hält, dass man Ihnen ständig sowas erklärt. Ja, das ist nicht nett und ja, das würde niemand hinter dem Tresen zu Ihnen sagen. Aber ich kann verstehen, wenn Ihnen da die Hutschnur platzt. Oder wenn Sie eine nettere Formulierung dafür kennen, dann benutzen Sie besser diese. Oder einfach lügen. Sie sind Laborant oder für welche Berufsrichtung man auch immer gerade die Chemikalie braucht. Sie kaufen das nicht zum ersten mal. Vielleicht hilft einfach Sarkasmus. Anders wüsste ich mir auch kaum noch einen Ausweg.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von mia
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    Ich bin froh, das bei Chemikalienverkäufen so genau nachgefragt wird. Bei unsachgemäßer Handhabung kann da ein großer Schaden entstehen.

    Meine Schwester (B.Sc in Chemie), hat schon mal vergeblich drei Apotheken abgeklappert um Natronlauge zum Backen zu kaufen. Und Sie hatte eine Bescheinigung über ihre Sachkenntnis dabei. Am Ende habe ich es ihr besorgt, in der Apotheke nebenan, bei der ich auch schon mal 4 Wochen Praktikum gemacht habe. Und obwohl die mich gut kennen, haben die mehrfach nachgefragt wofür ich das brauche. Ist also kein Einzelfall.

    Ich denke, die meisten PTA und auch Apotheker sind unsicher, was den Verkauf solcher Dinge angeht, und daher lieber Übervorsichtig.
    Wenn man aber nichts verbotenes mit der Chemikalie anfangen will, ist es wohl am besten offen und ehrlich zu sein.

  6. #6
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Also wir verweigern auch die Abgabe ("ist zur Zeit nicht lieferbar" o.ä.), wenn ganz offensichtlich Junkies in der Apotheke stehen und Ammoniak zum Reinigen brauchen. Aber wenn man plausibel erklärt, was man mit der Chemikalie machen kann und vielleicht bei den Laugenbrötchen sogar noch das Rezept in der Tasche hat und genau erzählen kann, wieviel man braucht und wie man es anwendet und dass man sich auch bewusst ist, dass es eine Chemikalie ist und daher nicht ganz ungefährlich... warum sollten wir das dann verweigern? Verdienen wir doch auch dran. Ich versuche immer so ne Erklärung auszufüllen, wo Name und Anschrift des Käufers und der beabsichtigte Zweck drin stehen, das unterschreiben dann beide und dann ist man auch gleich nochmal abgesichert. Bei uns kaufen zum Bsp. auch häufig russische Mitbürger Kaliumpermanganat oder Wasserstoffperoxid, weil das bei denen halt noch viel gebräuchlicher ist - und solange ich aufgrund des optischen Eindrucks und des Verkaufsgespräches nicht den Eindruck habe, dass der Kunde anschließend heimflitzt, um weiter an seiner Bombe zu basteln, dann gebe ich das auch (in kleinen Mengen gegen Unterschrift) ab!

  7. #7
    Atavar
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    Ich denke hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

    1. Die Chemikalienverbotsverordnung.
    Hier werden die Rahmenbedingungen für eine Abgabe von Chemikalien geregelt. Das Gesetz fordert u.a. eine Dokumentation der Abgabe, die Mitgabe
    eines Sicherheitsdatenblattes, die Durchführung (und Dokumentation) einer Schulung (nicht bei allen Chemikalien) und das Verbot der Abgabe bei
    unklarem oder zweifelhaftem Verwendungszweck

    2. Grundstoffüberwachungsgesetz und Betäubungsmittelgesetzt
    Hier werden in den jeweiligen Anhängen Stoffe aufgeführt, deren Abgabe an Privatpersonen definitiv verboten ist (weil z.b. geeignet zum Bau von
    Sprengstoff oder zur Synthese von BTM)

    Viele Apotheker sind nicht so gut Vertraut mit den Gesetzen, weshalb meistens nach dem Grundsatz "Im Zweifel ist es verboten" gehandelt wird.

    3. Die Apothekenbetriebsordnung
    Das Abfüllen einer unverdünnten Chemikalie ist genauso wie das Verdünnen einer Chemikalie eine Rezeptur und zieht ALLE Konsequenzen nach sich.
    Angefangen damit, dass die Chemikalie Arzneibuchqualität haben muss (mit Prüfzertifikat. Nein, der Merck-Reagenziensatz hat keine Arzneibuchqualität!),
    die Identität festgestellt werden muss, eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden muss und die Rezeptur protokolliert werden muss.

    Das führt dazu, dass die Abgabe mit relativ viel Aufwand zu im Vergleich sehr geringem Ertrag verbunden ist. Das führt in Kombination mit der mangelnden Gesetzeskenntnis meistens zu einem verweigern der Abgabe (kein AM, deshalb kein Kontrahierungszwang).
    Also bitte nicht so schwer nehmen, wenn einige Kollegen es manchmal übertreiben. Sie versuchen es nur richtig zu machen ;-)

    P.S. Was den Isoprp betrifft ein Bsp., so wie es bei uns in der Apo vorgefallen ist:
    Ein Kunde verlangt 70% Isoprop zum desinfizieren. Kollegin klärt ihn auf (nicht trinken, äußerlicher Gebrauch, brennbar...). Kunde kauft und geht.
    Nächster Tag ruft die ABDA (!) bei uns an, es hätte sich ein Kunde beschwert, weil wir ihn nicht aufgeklärt hätten, dass es nicht zum desinfizieren von offenen Wunden im Mundbereich geeignet wäre. Er hatte Zahnfleischbluten und hat es zum Gurgeln benutzt. Es hat natürlich gebrannt, schlecht geschmeckt und er hatte sogar ein bisschen verschluckt. Das gab mächtig Ärger, weil nicht genau genug nachgefragt wurde. Soviel zum Thema "nur Isoprop"....

    Ich hoffe das hier hilft dir ein bisschen.

  8. #8
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    da ich momentan interesse an chemie und extrationen usw hatte ich mir vor einiger zeit 5l wundbenzin und 2,5l aceton bestellt (is ein bischen viel ,aber war im "angebot und deshalb dachte ich "ok, nehm ich mal mehr").....
    der apotheker hatte es erst problemlos bestellt und später konnte ich es abholen.
    er wollte allerdings meinen perso um sich mein namen zu notieren und meinte, die wären jetzt dazu verpflichtet und er findet es auch bescheuert aber er macht es lieber, dann können die auch kein ärger bekommen.......

    weiß jemand mehr über dieses "neue" gesetzt ? warum wurde mein name bei diesen chemikalien notiert und was passiert mit meinen daten ?
    ich bin da was datenschutz angeht etwas streng und ich habe auch keine lust, das irgendwann die polizei hier klingelt und denkt ich möchte bomben bauen oder so....

    kann mich hier vielleicht jemand aufklären ?

  9. #9
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Was ist das denn für ne Apotheke, die Chemikalien "im Angebot" hat?? Also, du kannst ohne Probleme Wundbenzin und Aceton in gebrauchsüblichen Mengen kaufen, aber wenn diese Mengen überschritten werden, wird jeder Apotheker, der seine Aufgabe ernst nimmt, nachfragen, wozu du solche Mengen brauchst und sich deine Personalien notieren - einfach um sich selber abzusichern. Wozu benutzt du denn 5 l Wundbenzin? Und ganz ehrlich? Selbst wenn du Aceton beim Renovieren oder ähnliches brauchst, sind 2,5 l echt viel. Da würde jeder nachfragen. Und bestellen müsste wahrscheinlich auch fast jede Apotheke diese Mengen, würde ich mal vermuten...

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von mia
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    Apothekerin
    3 Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte
    (1) Stoffe und Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) oder O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind, dürfen nur abgegeben werden, wenn
    1.der Abgebende die Identität (Name und Anschrift) des Erwerbers und, falls der Erwerber eine andere Person zur Abholung beauftragt hat (Abholender), deren Identität bei gleichzeitiger Vorlage der Auftragsbestätigung, aus der Verwendungszweck und Identität des Erwerbers hervorgehen, festgestellt hat,
    aus: http://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv/__3.html

    @ Engelchen: In diversen Internetforen findet man detaillierte Anleitungen zur Extraktion von Pflanzeninhaltsstoffen mit Petrolether. Das Produkt fällt dann meist in die Anlage 1 des BTM-Gesetzes.

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