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Thema: Betäubungsmittel Vernichtung

  1. #1
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    Gast

    Frage Betäubungsmittel Vernichtung

    Hallo an alle hier

    Ich habe mal eine ganz bescheuerte Frage, ich finde zwar überall immer erwas über BtM Vernichtung oberflächlich aber keine Angabe dazu wie man beispielsweise vorgehen kann.

    Wie genau Vernichte ich Tabletten und Tropfen? Aufsaugen und Zewa bringt ja nicht so arg viel oder? wie kann ich es richtig vernichten?

    bitte schnell um Antwort

    Danke

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Wir haben in Gesetzteskunde mal besprochen, dass Tabletten sinnvollsten im Tiegel unterm Abzug verbrannt werden. Mit Tropfen müsste das ja entsprechend mit Verdampfen und ggf. Reste verbrennen gehen. Praktisch hab ich aber weder das eine noch das andere mal erlebt. Meist läuft es auf ausblistern, zerstampfen und großzügig in Müll streuen oder ähnliches hinaus.

    TTS soll man mit Handschuhen ausdrücken und in Ausguss geben, war die Aussage meines Lehrers damals. Kennen gelernt habe ich es mit zerschneiden und im Müll verteilen.

    Wie wirds anderswo gehandhabt?

    Viele Grüße
    Springuin

  3. #3
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Also wir lösen Tabletten auf (Becherglas, Magnetrüher, warmes Wasser) und geben sie dann auf Katzenstreu und dann kommt das Ganze in einen Beutel und in dem AM-Abfall. TTS zerschneiden wir mit Handschuhen und Schere (diese hinterher auch gut säubern) und geben die Reste dann ebenfalls in einem kleinen Beutel in den AM-Müll, der monatlich abgeholt wird. Tropfen musste ich noch nicht vernichten, würde ich aber auch auf Katzenstreu geben und dann in den AM-Müll packen.

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    hier (NRW) wurde bei Flüssigkeiten seitens der Behörde auch Katzenstreu erwähnt - da wir das nicht da hatten, haben wir 5 abgelaufene Morphium-Ampullen dann neulich in einen gebrauchten, leicht angetrockneten Kaffeefilter entsorgt, der dann in den Hausmüll wanderte (wir haben keinen AM-Müll mehr). Bei Pflastern habe ich auch das Zerschneiden im Hinterkopf.

    Im §16 des BtmG heisst es dazu
    "(1) Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Betäubungsmittel ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt"

    Da die o.a. Verfahren weniger auf eine Vernichtung (im chem. Sinne), sondern eher auf Erschwerung der weiteren Nutzung herauslaufen, eine Wiedergewinnung aber möglich wäre:
    weiß da jemand etwas genaues, warum die Vernichtung so "einfach" geht ? - Ist ja doch ein kleiner Unterschied, ob ich etwas z.B. noch extrahieren könnte (Katzenstreu oder zerschnittene Pflaster) oder wirklich vernichte (z.B. durch verbrennen) ?

    vg
    momsen

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