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Thema: Apotheker verliert Erlaubnis?!

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Apotheker verliert Erlaubnis?!

    hi
    ich hab folgendes Problem: ich bin pta azubi und gerade in meinem halbjährigen Praktikum.
    meine Apotheke ist an sich eigtl okay, wenn nicht das schreiben der zuständigen Behörde eingeflattert wäre, indem es heißt die persönliche Eignung des Chefs wird über prüft. jetzt frage ich mich natürlich was passiert denn nun?! chef winkt ab und sagt ist alles halb so wild etc. nur ist das denn wirklich so? müssen wir angestellten jetzt damit rechnen das ne unangekündigte Revision kommt? und was würde mit uns Mitarbeitern passieren wenn der chef wirklich seine Erlaubnis verliert??
    fragen über fragen aber nirgends findet man antworten
    ich hoffe einer von euch kann mir irgendwie weiterhelfen
    mfg

  2. #2
    Benutzer
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    PTA seit 1997
    da würde ich mal bei der apothekerkammer und dann beim arbeitsamt nachfragen

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hallo Gast,


    wenn ein Apotheker nicht mehr zuverlässig ist, so kann die Apothekenbetriebserlaubnis zurückgenommen werden.
    Im Apothekegesetz heißt es dazu ...
    ~die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn der Antragsteller ...
    die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit besitzt; dies ist nicht der Fall, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Antragstellers in bezug auf das Betreiben einer Apotheke dartun, insbesondere wenn strafrechtliche oder schwere sittliche Verfehlungen vorliegen, die ihn für die Leitung einer Apotheke ungeeignet erscheinen lassen, oder wenn er sich durch gröbliche oder beharrliche Zuwiderhandlung gegen dieses Gesetz, die auf Grund dieses Gesetzes erlassene Apothekenbetriebsordnung oder die für die Herstellung von Arzneimitteln und den Verkehr mit diesen erlassenen Rechtsvorschriften als unzuverlässig erwiesen hat ...

    --> schwere Verfehlungen (z.B. Steuerhinterziehung, Rezeptbetrug, Suchterkrankungen, Straftaten) können zum erlöschen der Erlaubnis führen, und wenn diese erlischt, so ist die Apotheke zu - schließen - sofort und ohne Verzögerung
    Ich kenne den Hintergrund der Sache nicht, aber normalerweise ist für so etwas schon einiges fällig - für die "üblichen" kleinen Sünden im Apothekenalltag gibts sonst eher ein Bußgeld.
    Und da die Behörden auch wissen, das an einer Apotheke noch einiges dranhängt, werden die die Erlaubnis bestimmt nicht von einem Tag auf den anderen entziehen, sondern auch nach anderen Wegen suchen. Vor Schließung würde sonst auch noch der normale Rechtsweg schützen, und ein Gang durch Gerichte/Instanzen dauert auch.

    Ich würde mir keine allzugroßen Sorgen machen & mal eher nachfragen - sonst macht das Schreiben nur schlechte Laune und demotiviert das Team, obwohl es evtl. ganz einfach zu erklären wäre.


    VG
    momsen

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    soviel ich gehört habe hat der chef vor Jahren schon einmal seine Erlaubnis verloren und war eine Zeit lang gesperrt. es wird ihm vorgeworfen Versandhandel zu betreiben obwohl er keine Erlaubnis dazu habe und aufgrund dessen wird seine persönliche Eignung über prüft. wie gesagt vom chef selber kommt nichts mit dem irgendjemand etwas anfangen kann. angeblich würde ja auch nichts offizielles vorbeikommen um zu prüfen etc. und um ehrlich zu sein hab ich Angst irgendwo an Behörden wenden zu wollen weil ich ja nichts schlimmer machen will ..

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    soviel ich gehört habe hat der chef vor Jahren schon einmal seine Erlaubnis verloren und war eine Zeit lang gesperrt. es wird ihm vorgeworfen Versandhandel zu betreiben obwohl er keine Erlaubnis dazu habe und aufgrund dessen wird seine persönliche Eignung über prüft. wie gesagt vom chef selber kommt nichts mit dem irgendjemand etwas anfangen kann. angeblich würde ja auch nichts offizielles vorbeikommen um zu prüfen etc. und um ehrlich zu sein hab ich Angst irgendwo an Behörden wenden zu wollen weil ich ja nichts schlimmer machen will ..
    Hallo Gast,

    wenn es ein Wiederholungstäter ist, so sollte er das am besten mit seinem Anwalt oder ähnlich kompetenter Stelle klären.
    An Deiner Stelle würde ich aber NIE NIE NIE wegen so etwas bei Behörde oder Kammer nachfragen, um da nicht evtl. schlafende Hunde zu wecken - habe mich da leider etwas unscharf ausgedrückt, meine Hinweis auf Nachfrage bezog sich auf eine Anfrage bei Deinem Chef und nicht bei den offiziellen Stellen.

    VG
    momsen

  6. #6
    Unregistriert
    Gast
    oki dann heißt es wohl abwarten und Tee trinken dann bedanke ich mich bei dir für die Auskunft ^_^ vielleicht ist einer der admins so lieb und löscht den thread? :3 man weiß ja nie wer sich hier so hinverirrt und mag keine Probleme mit kriegen :3 dankeschön!!

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