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Thema: Ich brauche hilfe, bitte :(

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Frage Ich brauche hilfe, bitte :(

    Hallo, und Guten Tag!

    Ich bin eine Apotheke Absolvent ägypten ich fertig Apotheke Schule in Kairo Ich möchte wissen, wie man eine eingetragene Apotheker in Deutschland zu werden?
    gibt es eine Lizenz-Prüfung sollte ich mich bewerben? was ist der Weg, den ich folgen muss, um in Deutschland arbeiten als Apotheker, wenn ich eine ausländische Absolvent bin?

    Danke,

  2. #2
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.05.2013
    Beiträge
    28
    Apothekerin seit 2013
    Hallo Unbekannt,
    prinzipiell ist es schon möglich seine Leistungen in Deutschland anerkennen zu lassen. Schau mal hier:
    http://www.abda.de/apothekerdiplome.html
    http://ec.europa.eu/solvit/
    http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/
    Vor allem die SOLVIT Seite müsste dir eigentlich sehr viel weiterhelfen müssen.
    Soweit ich informiert bin, kommt es auch darauf an, ob du wirklich deine Approbation bekommen möchtest um in einer Apotheke arbeiten zu können, oder ob du in der Industrie oder ähnlichem tätig sein möchtest. Dann ist ein Approbation ja keine Grundvoraussetzung und dadurch müsste es recht unproblematisch sein dort eine Stelle mit deinem Abschluss zu bekommen.
    Für die Approbation wird eine Prüfung wohl nötig sein (ich glaube dazu gehört dann auch eine Prüfung der Deutschkenntnisse, aber das liest du besser nochmal nach!).
    Viel Erfolg!
    LG Rie

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    hallo, alot Dank für Ihre Antwort
    die Links wirklich hat mir sehr geholfen!
    Sie meinen also, wenn ich die Sprache, die ich die Arbeitserlaubnis bekommen können?
    gibt es nicht eine Lizenz Prüfung nehme ich an reconized werden?
    und wie kann ich Arbeit finden und starten Mailing?
    Ich verschickte die Botschaft, und sie hatte nicht viel Informationen mit mir teilen!

  4. #4
    Timmy
    Gast
    @Unregistriert

    Also mein ehemaliger Chef in einem Forschungsinstitut war Arzt mit einem Diplom aus der Sowjetunion und um in Bayern anerkannt zu werden, musste er dort noch einmal das Staatsexamen nachmachen...

    Ich weiß leider nicht wie das bei Apothekern aus Nicht-EU-Ländern ist, aber ich denke das es da gewisse Hürden zu überwinden gibt.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    11.10.2013
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    29
    PTA seit 2013
    Ich arbeite mit einer Armenierin zusammen, welche nicht in Deutschland studiert hat. Sie holt gerade ihr Studium hier in Deutschland nach. Ob man dann das gesammte Studium nachholen muss weiß ich leider nicht. Allerdings zählt das nur für nicht EU-Länder. Eine weitere Kollegin von mir kommt aus Lettland und musste, soviel ich weiß, nichts mehr nachholen.

  6. #6
    Unregistriert
    Gast
    yes I know about the staatexamen but I didnt find any information about it on the internet

  7. #7
    Unregistriert
    Gast
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    yes I know about the staatexamen but I didnt find any information about it on the internet
    sorry ich vergessen es ist ein Deutsch-Forum

    ja ich weiß, über das Staatsexamen, aber ich habe keine Informationen darüber im Internet

  8. #8
    Timmy
    Gast
    Das könnte dir vielleicht weiterhelfen:

    http://www.apotheker.de/nc/rubriken/...%5Bforgot%5D=1


    "Anerkennungdes Apothekerdiploms bei Staatsbürgern von Ländern außerhalb derEU und des EWR

    Die Richtlinie 2005/36/EGverleiht nur EU-Bürgern Ansprüche. Antragsteller aus anderenStaaten können sich nicht direkt auf sie berufen. Ein Anspruch aufErteilung der Approbation als Apotheker besteht nach derBundes-Apothekerordnung nur, wenn dies im öffentlichen Interesseliegt oder die Versagung eine außergewöhnliche Härte wäre.


    Alternativ kommt dieErteilung einer Berufserlaubnis in Betracht. Die zuständige Behördemuss anhand objektiver Kriterien prüfen, ob die vom Antragsstellerdurchgeführte Ausbildung mit der deutschen Apothekerausbildunggleichwertig ist. Ist die Gleichwertigkeit nicht gegeben oder kannsie nicht angemessen festgestellt werden, wird der Antragssteller dengleichwertigen Ausbildungsstand durch eine Prüfung nachweisenmüssen. Näheres ist bei den zuständigen Landesbehörden zuerfahren."



    Am besten einfach mal direkt bei einer Universität oder ABDA nachfragen, da kann man dir sicherlich helfen.

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