Beliefern darf jede Apotheke, die Lieferung erfolgt durch Apothekenpersonal. Das muss nicht unbedingt pharmazeutisches Personal sein, der Schüler von nebenan darf es auch machen.Für den Versandhandel bedarf es einer Erlaubniss. Hier erfolgt die Lieferung durch einen Dienstleister, z.B. die Deutsche Post. Der große Unterschied ist also, das beim Belieferun die Apotheke den Boten kennt, beim Versand die Apotheke den Postboten nicht kennt.