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Thema: Arbeitsplan

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Arbeitsplan

    Hallo seid langem interessiert mich die Frage ob eig. der Dienstplan irgendwie gesetzliches geregelt ist.
    Bei uns in der Apotheke gibt es keinen Dienstplan so kommt es sehr oft vor das wir erst Sonntag abend wissen wie wir Mo arbeiten sollen und für die restliche Woche bekommen wir dann auch was gesagt aber natürlich kann sich das dann immer bis zum Abend ändern.
    Dies ist ziemlich schwer da man sich so seine Freizeit nicht mehr einteilen kann oder irgendwas planen.
    Kennt ihr euch aus ob der Apotheker überhaupt sowas darf?

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Der Bundesrahmentarif könnte dir helfen.

    http://www.pharmazeutische-zeitung.d.../BRTV_2011.pdf

    in §4 Abs. 3 heißt es: "Die von dem Mitarbeiter zu leistende wöchentliche Arbeitszeit sowie deren Verteilung wird vom Apothekeninhaber in der Regel jeweils spätestens zwei Wochen vorher festgelegt (Ankündigungsfrist). In Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit oder anderen kurzfristigen Ausfällen
    eines Mitarbeiters, kann die Ankündigungsfrist auf ein Mindestmaß von 24 Stunden reduziert werden."

    Jetzt wäre interessant zu wissen, was "in der Regel" bedeutet...

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Naja die Regel lautet demnach das Ganze minus die aufgelisteten Ausnahmefälle. Probleme, wie hier muss man ganz offensiv ansprechen, denn es kann nicht sein, dass der Arbeitnehmer wieder mal der Dumme ist, den man nach Belieben gängeln kann. Jeder ist an Regeln verpflichtet, und da muss sich kein Arbeitnehmer wie ein Leibeigener versklaven lassen. Falls Regeln dennoch nicht umgesetzt werden, muss man dann eben Konsequenzen zeigen. Solange es immer wieder Arbeitnehmer gibt, die sich unsolidarisch den anderen anderen Arbeitnehmern gegenüber, klein machen lassen und und somit ihren und damit auch den Wert ihrer Kolleginnen und Kollegen senken, wird der Apothekenberuf ein schlechtbezahlter Frauenjob bleiben.

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