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Thema: PJ in der Industrie unter Betreuung eines ?Apothekers?

  1. #1

    PJ in der Industrie unter Betreuung eines ?Apothekers?

    Guten Tag,

    Weiss jemand (am besten aus eigener Erfahrung), ob die eine Hälfte des PJs, die man in der pharmazeutischer Industrie (in meinem Fall in DE) ableisten darf, unbedingt unter Betreuung eines Apothekers laufen muss?

    Muss denn der Apotheker am Ende des Praktikums irgendwo auf dem Zeugnis unterschreiben, welches man dem Landesprüfungsamt zur Anrechnung vorlegt bzw. was weiss denn das Landesprüfungsamt überhaupt von der Tätigkeit, die man dort ausübt und braucht es unbedingt den Namen und Ausbildungsstand der Person, die den PJ Praktikanten betreut?

    Wäre cool, wenn jemand antworten könnte, wie so ein PJ Zeugnis / Bestätigung von der Industrie ausschaut und wer da am Ende da drauf alles unterschreiben muss.

    Es ist mir klar, dass wenn ich mich auf für PJ ausgeschriebene Stellen bewerbe, dass da wahrscheinlich ein Apotheker am Ende sitzt und dass es dann kein Problem ist.

    Ich hab nämlich im Rahmen eines anderen Studiums einige Monate in der Biopharmaceuticals Abteilung eines der grössten Konzerne hier in DE gearbeitet habe und da war in der Abteilungsgruppe von 80 Leuten kein einziger Apotheker dabei sondern nur Chemiker und Biotechnologen. Thematisch ging es aber schon in Richtung pharmazeutische Analytik eben in Bezug auf Biopharmaceuticals. Die Frage wäre dann, ob ich dann das PJ dort in der Abteilung überhaupt machen dürfte, wenn kein Apotheker dort zu finden ist?

    Und sonst reizen mich die fürs PJ ausgeschriebene Stellen thematisch nicht besonders und ich überlege es mir, eher in biologisch angelegten Forschungsabteilungen der Pharmaindustrie 6 Monate zu machen, wo eben kein Apotheker da sein wird und es mir als PJ anrechnen lassen?

    Weiss jemand mehr?

    Danke
    Geändert von 6yxou (19.08.2013 um 20:31 Uhr)

  2. #2
    Foren-Guru Avatar von Christin
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    Die rechtliche Situation ist in der Approbationsordnung dargestellt:

    § 4 Praktische Ausbildung


    (2) (...) Die Ausbildung muß von einem Apotheker, der hauptberuflich in der Ausbildungsstätte tätig ist,

    geleitet werden; sofern sie an einem Universitätsinstitut abgeleistet wird, umfaßt sie eine pharmazeutisch-
    wissenschaftliche Tätigkeit unter der Leitung eines Professors, Hochschul- oder Privatdozenten.

    Unter meiner Bescheinigung stand soetwas wie betreuender Apotheker oder Ausbildungsleiter und dann die entsprechende Unterschrift. Wie genau das allerdings geprüft wird, weiß ich nicht.
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  3. #3
    Gut, dass ich beim Landesprüfungsamt angefragt habe. Das LPA hat mir bestätigt, dass das Thema und und der Titel des Ausbildungsleiters in Bezug auf pharmazeutische Industrie vollkommen egal sind. In meinem Fall wurde vom LPA ein promovierter Biologe als Ausbildungsleiter akzeptiert und ein ANtrag stellen ist auch nicht nötig.

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