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Thema: Gesetzteskunde mündliche Prüfung - Fertigarzneimittelprüfung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    Gesetzteskunde mündliche Prüfung - Fertigarzneimittelprüfung

    Hallo ihr lieben,

    ich habe in 2 Wochen mündliche Prüfung in Gesetzteskunde und mein Lehrer lässt gerne mal Fertigarzneimittel prüfen. Leider habe ich mir damals, als wir das besprochen haben, nur aufgeschrieben, dass man es halt jeden Tag stichprobenartig machen muss. In meiner Famulatur (auch schon wieder ein Jahr her), gab es ein Computerprogramm, wo man einfach nur machen musste, was es sagt, sodass ich jetzt dringend mal irgendwie eine Art Checkliste suche, auf was ich achten muss.

    Ich hab schon mal ein paar Gedanken gemacht:

    Äußerliche Verpackung unbeschädigt
    Haltbarkeit i.O.
    Alles Lesbar, nichts abgeschrammt o.ä.
    Innen: Alle Blister mit der gleichen eingestanzten Nummer?
    Anzahl der Tabletten korrekt? Bei Salben oder Lösungen: ist die Tube/Flasche gefüllt? Passt die größe zum Umkarton?
    Ist das was drauf steht auch drin? Bei allen Blistern?
    Beipackzettel: gehört er tatsächlich zum AM? Ist er augenscheinlich in deutsch und korrekt gedruckt? leserlich?

    Was fällt euch noch ein? Bitte ergänzen, wäre nett.

    Danke euch.

    LG
    Springuin

  2. #2
    Studi Avatar von Nachi
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    Ch-B würde mir jetzt noch einfallen, wenn du ja sowieso alle Blister anschaust oder eben das Verfallsdatum. Dann bei Lösungen ob evtl. Schwebeteilchen vorhanden sind. Wenn du ein AM kennst (bezüglich Tabletten), ob vll. die Farbe plötzlich anders ist (kann man ja manchmal in den Blistern erkennen), wenn es "gekühlte Ware" ist, ob sie bei der passenden Temp. geliefert wurde (weiß nicht, ob das da reinpasst). Mehr fällt mir grade nicht ein.

  3. #3
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    einfach mal in die ApoBetrO schauen

    § 12 Prüfung der nicht in der Apotheke hergestellten Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte


    (1) Fertigarzneimittel, die nicht in der Apotheke hergestellt worden sind, sind stichprobenweise zu prüfen. Dabei darf von einer über die Sinnesprüfung hinausgehenden Prüfung abgesehen werden, wenn sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die Zweifel an der ordnungsgemäßen Qualität des Arzneimittels begründen. Die Sätze 1 und 2 gelten für apothekenpflichtige Medizinprodukte entsprechend.

    (2) Das anzufertigende Prüfprotokoll muß mindestens enthalten 1.den Namen oder die Firma des pharmazeutischen Unternehmers, bei Medizinprodukten des Herstellers oder seines Bevollmächtigten,
    2.die Bezeichnung und bei Arzneimitteln zusätzlich die Darreichungsform,
    3.die Chargenbezeichnung oder das Herstellungsdatum,
    4.das Datum und die Ergebnisse der Prüfung,
    5.das Namenszeichen des prüfenden oder die Prüfung beaufsichtigenden Apothekers.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Ah, danke schön. Wobei das ja nur aussagt, was letztendlich ins Protokoll zu schreiben ist, NICHT was zu prüfen ist. Das was oben steht, steht in meinem Skript auch und hatte ich unter den gesetzlcihen Hintergrund gefasst. Es ging mir darum, was ich prüfen kann und worauf zu achten ist. Solche dinge wie Nachi oben beschrieb. Dennoch danke fürs raussuchen. ;-)
    Geändert von Springuin (05.08.2013 um 21:03 Uhr)

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von mia
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    Apothekerin
    Bei durchsichtigen Blistern kann man zusätzlich noch nachschauen, ob die Tabletten oder Kapseln noch heile sind, ob eventulenn ecken abgesprungen sind, gebrochen, etc

  6. #6

  7. #7
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    Ah, ja danke, das ist prima. Habs gerade angelesen und wird morgen dann in Ruhe bearbeitet. Danke schön, sowas habe ich gesucht.

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