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Thema: Arbeiten OHNE anwesenden Apotheker

  1. #1

    Arbeiten OHNE anwesenden Apotheker

    Hallo an alle Anwesenden! :-)


    Ich habe mich angemeldet, um dringenden Rat zu erhalten.
    Können Mitarbeiter einer öffentlichen Apotheke strafrechtlich belangt werden, wenn sie trotz Abwesenheit des Apothekers arbeiten?


    Unser Chef ist nicht selten zwei bis drei Wochen im Urlaub...Vertretung haben wir hierfür keine. Ich habe dabei immer ein ungutes Gefühl, wenn kein Apotheker im Haus ist.


    Ich danke für die Mithilfe.

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Hey,
    also ich denke nicht, dass ihr dafür rechtlich belangt werdet, aber euer Chef definitiv.
    Sind denn auch keine Pharmazieingnieure oder Apothekerassistenten anwesend?
    Die dürfen in begrenztem Maße auch vertreten.
    Ansonsten wird das so lange gut gehen, bis irgendwann überraschend der Pharmazierat in der Tür steht.

  3. #3
    Nein, es sind nur PTA und PKA vor Ort. Wochenlang. Bei schwierigen Fragen muss man selbst entscheiden, denn telefonisch ist der Chef ebenfalls nicht erreichbar. Ich finde das echt grenzwertig...
    Ich hoffe, daß ich dafür nicht belangt werden kann; würde es aber schon vermuten.
    Geändert von OneStep (28.06.2013 um 18:13 Uhr)

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    ich sehe das etwas anders.

    1. Wenn man von einer Straftat weiß, muss man diese ja melden. Euer Apotheker begeht eine Straftat in dem Moment, in dem er die Räumlichkeiten der Apotheke verlässt und keine Vertretung anwesend ist.

    2. Ihr dürft nur unter Aufsicht eins Apothekers arbeiten und Medikamente abgeben und das wisst Ihr ja auch. Was macht Ihr denn wenn es zu einer Situation kommt, in der z.b. ein BTM abgegeben werden muss, oder Ihr mit Eurem Wissen vllt am Ende seid und keinen Rat einholen könnt.

    Gefährlich wird es halt, wenn es rauskommt, weil jemand in der zeit als der Apotheker abwesend war ein Fehler begangen hat. Dann wird es mit sicherheit rechtliche folgen haben...

    Bei einer normalen Überprüfung durch den Amtsapotheker zb. wird warscheinlich nur der Apotheker selbst verwarnt oder er verliert sogar seine Approbation..

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Berlin
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    3
    Apotheker seit 2013
    Ich gebe meinem Vorredner Recht, da ihr von einer Straftat wisst.
    Ist die Frage was ihr tun wollt...

  6. #6
    Unregistriert
    Gast

    ..

    Hab gerade mal mit unserer Amtsapothekerin gesporchen, die leider erst seit kurzem ihren job ausübt und noch etwas unerfahren ist. Sie meine unter vorbehalt, dass das sehr grosse konsequenzen für die PTAs haben kann. Wenn ein Apotheker mal ein bis zwei stundne sich entfernt und telefonicsh erreichbar ist, ist es nicht so schlimm und so ein fehlern wird keine konsequenzen für eine PTA haben. Da aber in diesem Fall die PTAs wissen, dass der Apotheker über wochen weg ist, und sie dennoch weiter Medikamente abgeben wird dieses erhebliche Folgen für die PTAs haben. So Ihre Aussage. Der APotheker wird mit einer 99% Warscheinlichkeit seine Approbation verlieren meinte sie noch.

    Zudem sagte Sie, dass ihr es umbedingt melden müsst, da wenn es anders rauskommt ( und das wird es auf dauer) ihr mit einer Entziehung eurer berufserlaubnis rechnen müsst...

    Viel schlimmer wird es, wenn ihr zb ein medikament abgebt und seien es nur leichte Schmerztabeltten und jemand bringt sich damit um und es kommt dann raus, dass ihr es hättet gar nicht abgeben dürfen, weil ja kein Apotheker anwesend ist...

    Das wäre es mir nicht wert, dann lieber sofort fristlos kündigen ( wird der apotheker wohl dann auch annehmen ^^) und lieber 2 monate nach einem neuen Job suchen, als die berufserlaubnis und andere folgen zu riskieren...

  7. #7
    Selten hat ein Mitarbeiter den Chef mal aufmerksam gemacht...zur Antwort kam: "dann zahle ich eben die Strafe"; nur daß auch wir bestraft werden können (in welcher Art und Weise auch immer), scheint er zu verdrängen.
    Ich z.B. stelle Parenteralia her-die weder vor,während, noch nach der Zubereitung kontrolliert werden (allerdings unabhängig ob der Herr mal im Hause ist oder nicht-also immer). Auch das wissen alle. Es findet keine Therapiefreigabe statt; ich muss alles auf alleinige Verantwortung tun.
    Insofern wirklich mal Unterschriften während der Abwesenheit des Chefs von Nöten sind, gibts hierfür eine praktikable Lösung: Eine PKA übernimmt diese ihr übertragene Aufgabe an.
    Ein Jeder ist hin-und hergerissen, denn alle haben Angst um ihren Job. Aber soll Schweigen eine Lösung sein??!

  8. #8
    Danke für die schnelle, konkrete Antwort. Ich werde das meinen Kollegen mal so mitteilen!

  9. #9
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Kiel
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    Apothekerin seit 2010
    ... das ist ja aber doch nicht einfach mit ner Strafe im Sinne von "zahlen Sie 100 € und alles ist gut" wieder getan, das wird ernsthafte berufsrechtliche Konsequenzen haben, die auch zum Verlust der Betriebserlaubnis oder / und der Approbation führen können! Kann sich nicht einer von euch mal bei der Kammer oder ähnlichem, um ein vertrauliches Gespräch bitten und sich verbindlich beraten und informieren lassen und dann ein klärendes Gespräch mit dem Chef führen?!
    Kriegen das denn die anderen Apotheken in eurer Umgebung gar nicht mit? Also bei uns macht sowas immer schnell die Runde. Hatten z.B. mal den Fall, dass ein Apotheker seine PTAs die Nachtdienste hat übernehmen lassen, da gab es dann ganz schnell Kontrollanrufe und Meldungen an die Kammer....

  10. #10
    Vertrauliches Gespräch...ich weiß nicht. Der Chef gehört einer bestimmten "Institution" (ich nenne es einfach mal so) an, die viele Kontakte hat-ich denke, der Mitarbeiter würde dann nicht mehr lange seine Job behalten können-weil er nicht lange anonym bleiben würde. Das ist echt ein Problem. Die Apotheken ringsherum wissen anscheinend davon-umso verwunderlicher, daß bisher nichts dramatisches geschehen ist. Nur weil unser Chef nicht dafür belangt wird, heißt es ja noch lange nicht, daß wir Mitarbeiter ungestraft davonkommen.

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