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Thema: Abgabe von Arzneimitteln druch den Arzt

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Abgabe von Arzneimitteln druch den Arzt

    Hallo,

    es ist ja öfters so, dass Ärzte kostenlose Produktproben bekommen. Warum geht das? Diese verschenken sie dann teilweise weiter an ihre Patienten.
    Dürfen sie das und wenn ja warum?
    Ich dachte immer die Arzneimittelvergabe von Rezept- und Apothekenpflichten Arzneimitteln darf nur durch die Apotheke erfolgen?

    Liebe Grüße

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Keiner kann was dazu sagen?

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Apotheker seit 2013
    Es handelt sich dabei um sogenannte Ärzte-Muster, die einer N1 Größe entsprechen.
    Siehe dazu auch AMG § 47 Abs. 3: http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__47.html

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    danke für die Antwort!
    "Das Muster dient insbesondere der Information des Arztes über den Gegenstand des Arzneimittels."
    Wie soll ich das verstehen? Darf er die Packungen nur angucken und bei sich rumliegen lassen, oder darf er sie auch weitergeben?

    Viele Grüße

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Apotheker seit 2013
    siehe § 43 Abs. 1 des AMG

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