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Thema: Kauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ohne Rezet

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Kauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ohne Rezet

    Hallo,

    ich befinde mich gerade in meinem praktischen Jahr (öffentliche Apotheke). Ich habe bereits mehrmals mitbekommen wie sich meine Kollegen (teils Apotheker, teils PTAs) rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Rezept gekauft haben. Es handelte sich hierbei um Arzneimittel wie Antidepressiva, kurzwirksame Schlafmittel etc. Also keine BTMs.

    Nun die Frage: Ist der Erwerb von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ohne ein gültiges Rezept in diesem Fall strafbar? Der Chef der Apotheke weiss darüber anscheinend Bescheid.
    Falls dies eine Straftat darstellt, müsste ich es ja theoretisch melden, da das Nichtmelden einer Straftat selbst eine Straftat darstellt.

    Gruß

  2. #2
    PhiP
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    In Apotheken gilt meistens: "Wo kein Kläger, da kein Richter!"

  3. #3
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    Naja, es kann dir ja keiner nachweisen, dass du davon wusstest, dass deine Kollegen sich verschreibungspflichtige Mittelchen ohne Rezept mitnehmen (solange es keiner auf deinem Bediener macht). Außerdem würde ich sowieso erst die Betroffenen selbst ansprechen bevor ich jemanden verpfeife. Ist ja nicht gerade die feine englische Art...
    Aber um korrekt zu bleiben. Erlaubt ist es natürlich nicht, aber ich glaube es ist überall Gang und Gebe...

  4. #4
    Unregistriert
    Gast

    Nach AMG strafbar?

    Ist es denn laut AMG strafbar sich als Apothekenmitarbeiter (als Apotheker) rezeptpflichtige AM ohne Rezept zu kaufen oder ist das eher eine interne Angelegenheit in der Apotheke?

    Also wer vom Chef erwischt oder vom Kollegen verpfiffen wird, verliert Job und gut ist!?

  5. #5
    Foren-Guru Avatar von Christin
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    Ja, es ist laut Arzneimittelverschreibungsverordnung strafbar. Und auch wenn es hier bagatellisiert wird, sollte man sich bewusst sein, dass man in diesem Fall nicht den Versicherungsschutz des Arztes genießt.
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  6. #6
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    Man sollte schon differenzieren, welche Rx AM von den Mitarbeitern genommen werden. Antidepressiva und Schlafmittel wäre für mich in meinen Apo`s ein "no go", die Pille, MCP etc. kein Problem.
    Man macht sich halt immer angreifbar.....

  7. #7
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    Also Antidepressiva und Schlafmittel finde ich jetzt auch heftig.
    Andererseits hat mich mein Pharmakologieprof im 2.Staatsexamen gefragt ob ich mir mit konkreten, zutreffenden Symptomen ein bestimmtes Antibiotikum aus der Apotheke nehmen würde. Ich meinte das ich lieber erst den Arzt konsultieren würde - darauf der Prof, ich sei aber sehr vorsichtig. Was sollte mir der Arzt bitte noch sagen was ich nicht schon wüsste. Ich war auch baff - das dies sogar vom Pharmaprof kam. Es ist also Usus. Mir ist jetzt auch kein Fall bekannt bei dem Apotheker / PTA Probleme deswegen bekommen haben...
    Aber rein theoretisch ist es auch meiner Meinung nach nicht legitim. Dennoch habe ich bereits selbst von diesen Vorzügen Gebrauch gemacht. Wenn auch keine Suchtfördernden Stoffe dabei waren...

  8. #8
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Also ich kenne das auch so, dass man bei "unproblematischen AM" auch einfach so an die Schublade geht, sei es also z.B. die Pille oder auch mal MCP, Diclofenac oder Codein bei den entsprechenden Problemen! Alles weitere finde ich auch etwas kritisch, also wenn meine Kollegen sich regelmäßig bei verschreibungspflichtigen Schlafmitteln (werden dann ja Benzos oder Z-Substanzen sein, nehme ich an?!) oder sogar Antidepressiva selbst bedienen - das sind ja entweder AM, die nur kurzfristig angewendet werden sollten oder aber welche, wo die Therapie auch ärztlich überwacht gehört! Allerdings würde ich mich da auch vor offiziellen Schritten hüten - auch im Hinblick auf die eigene berufliche Zukunft! Vielleicht hast du die Möglichkeit, in einer ruhigen Minute mal eine betreffende Kollegin anzusprechen, dass du dich darüber wunderst und ob das denn üblich sei und keiner bedenken habe, sich so selbst zu therapieren...

  9. #9
    Unregistriert
    Gast
    Hallo!

    Also, im Prinzip gestaltet es sich wie folgt:

    Fakt 1: Ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel darf nicht ohne gültige Verschreibung abgegeben werden (AmVV)

    Fakt 2: Die Auswahl eines passenden Arzneimittels kann nur aufgrund einer Diagnose erfolgen. Da wir keine Diagnose stellen dürfen, können wir auch kein passendes Arzneimittel auswählen und damit therapieren. Nur ein Arzt darf eine Diagnose stellen

    ABER

    Fakt 3: Die Approbation zum Apotheker gilt als Sachkundenachweis im Bereich der Arzneimittel und Arzneitherapie. Deshalb dürfen wir therapeutische Entscheidungen treffen. (Auch wenn die Ärzte gerne von "ihrer" Therapiefreiheit reden, haben wir da durchaus ein Wörtchen mit zu reden)

    Fakt 4: Bei einer Selbstmedikation erfolgt die Auswahl eines passenden Arzneimittels und dessen Abgabe ohne die Konsultation eines Arztes. Da aber die Auswahl eines passenden Arzneimittels nur Aufgrund einer vorher gestellten Diagnose stattfinden kann, müssen wir wohl doch eine Stellen (was ja aber Punkt 2 widerspricht)

    Sprich vom rein logischen ist es macht es keinen Sinn.
    Deshalb wird es meist so gehandhabt, dass "unkritische" Arzneimittel für den EIGENGEBRAUCH! auf EIGENE VERANTWORTUNG! erworben werden dürfen,
    "kritischere" Arzneimittel dagegen nur auf Rezept.
    Für die Praxis bedeutet das: Ein Ibu 800 (bis 400 ist ja frei) oder ein Omeprazol 40 (bis 20 ist ja frei) oder ähnliches gehen,
    Benzos oder Antibiotika gehen nicht (Wobei die Entscheidung, was kritisch ist und was nicht, dem jeweiligen Chef obliegt)

    Das ist in der Tat ein kleiner berufsbedingter Vorteil, mit dem verantwortungsbewusst umgegangen werden sollte.
    Aber jeder Beruf hat so seine Vor- und Nachteile. So dürftest du als Polizist z.b. auch das Wissen wo jetzt heute geblitzt wird in deiner Freizeit nicht nutzen um mit deinem Privat-PKW einer Kontrolle zu entgehen. Oder wenn die HNO Sprechstundenhilfe sich von ihrem Chef die Pille aufschreiben lässt (genaugenommen gilt eine Approbation nur für den jeweiligen Fachbereich) müsste man eigentlich die Belieferung des Rezeptes ablehnen. Was aber in der Praxis einfach toleriert wird.

    Deshalb ist meine Empfehlung: Sieh es nicht zu eng. Weil sonst müsste man am Ende jedem alles Vorschreiben. Was er genau zu sagen, zu tun und zu denken hat (Willkommen 1984....). Der Mensch ist mündig und wir bewegen uns damit innerhalb unseres Fachbereiches und tragen selbst die volle Verantwortung.

    Was die Sache mit dem Melden angeht: Sprich lieber erst mal mit deinen Kollegen über die Sache und sagen Ihnen was du davon hälst und wie du dich dabei fühlst. Mit so etwas macht man sich die Arbeitsatmosphäre unwiederbringlich zunichte und das ist für keine Partei angenehm.

    Ich hoffe ich konnte dir damit ein wenig helfen.

  10. #10
    Unregistriert
    Gast
    Da fragt man sich echt, ob hier Pharmazeuten im Forum sind. Als Pharmazeut sollte man zumindest in der Lage sein, das AMG zu lesen. AMG § 48 sagt wohl alles! Ob es schwachsinn ist oder nicht, liegt nicht im Kompetenzbereich eines Apothekers! Da das Arzneimittelgesetz ein Gesetz ist, ist ein Apotheker dazu verpflichtet nach diesem auch zu handeln, da er sich sonst strafbar macht (Straftat!). Also liegt der "Handlungsspielraum", ob es "nur" ein bisschen Codein oder doch gleich die ganz bösen Antidepressiva sind, nicht beim Chef, da es diesen Handlungsspielraum überhaupt nicht gibt. Jeder Approbierte handelt eigenverantwortlich und macht sich deshalb auch bzw. nur sich selbst strafbar! Und bei PTAs bzw. PKAs nimmt das dann noch andere Züge an, da sie in Verantwortung eines zuständigen Apothekers die Medikamente abgeben, zumal die wenigsten PTAs von Pharmazie auch nur annähernd die nötige Ahnung haben und deshalb Gefahr laufen ins Blaue zu "therapieren".

    PS: Das war jetzt der objektive Sachverhalt! Ich selbst stehe auch eher dazu, dass ein Apotheker sich selbst gegenüber die Verantwortung übernehmen kann. Aber auch nur sich selbst und nicht seiner/m Ehefrau/Ehegatten oder gar seinen Kindern. Wie oben schon angedeutet läuft es häufig nach dem Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter raus. Und dennoch sollte man das nicht schönfärben und nur weil es Viele machen, wird die Strafe, falls es mal schief läuft auch nicht geringer.

    PPS: Zu dem Post mit dem Ibuprofen 800. Das ist sowieso schwachsinn, denn anstatt den verschreibungspflichtigen Ibu 800 kann man auch einfach 2 von den 400ern schlucken.

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