Hallo,
ich befinde mich gerade in meinem praktischen Jahr (öffentliche Apotheke). Ich habe bereits mehrmals mitbekommen wie sich meine Kollegen (teils Apotheker, teils PTAs) rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Rezept gekauft haben. Es handelte sich hierbei um Arzneimittel wie Antidepressiva, kurzwirksame Schlafmittel etc. Also keine BTMs.
Nun die Frage: Ist der Erwerb von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ohne ein gültiges Rezept in diesem Fall strafbar? Der Chef der Apotheke weiss darüber anscheinend Bescheid.
Falls dies eine Straftat darstellt, müsste ich es ja theoretisch melden, da das Nichtmelden einer Straftat selbst eine Straftat darstellt.
Gruß