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Thema: Verhalten mit dem Arztausweis

  1. #1

    Verhalten mit dem Arztausweis

    An alle, die in einer öffentlichen Apotheke arbeiten ....wie verhalte ich mich, wenn ein Arzt(mir nicht bekannt) mit einem Arztausweis ein verschreibungspflichtiges Medikament für eine "Bekanten" kaufen möchte?

  2. #2
    K.B....
    Gast

    arztausweis

    -Prüfen, was für ein Arzt es ist (nicht jeder Arzt darf jedes Medikament mit dem Arztausweis bekommen)
    Heilpraktiker oder Zahnärzte dürfen glaube ich nicht alles bekommen... bin mir da allerdings nicht ganz sicher...
    Wer weiss mehr?
    -Schauen, wie lange der Ausweis gültig ist...
    -den Personalausweis mit dem Arztausweis vergleichen... ist es wirklich die Person?
    -ansonsten als Privatrezept buchen und abgeben...

    Gruß K. B.

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Genau Notfalls Kollegen fragen.In einer Apotheke ist es auch schwierig z.B. gab es wirklich mal den Fall das ein Arzt ein Medikament verlangte in Not für einen Notfallpatienten und er hatte den Ausweis nicht dabei und war auch nicht bekannt.Am besten abklären ist halt eine recht schwierige Frage gerade weil man ja nicht einfach so ein Medikament abgeben darf das rezeptpflichtig ist.

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Dann gibst du es nicht ab. Der Arztausweis (Lichtbilddokument!) ermöglicht zwar die Deckung des Eigenbedarfs, erlaubt dem Arzt aber nicht die Arzneimittelversorgung Dritter mit rx-AM.
    Er hätte die Möglichkeit ein Privatrezept auszustellen, das könnte er u.U. auch in der Apo einlösen.

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