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Thema: Teilerlass Bafög Mindeststudienzeit

  1. #1
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    Frage Teilerlass Bafög Mindeststudienzeit

    Hallo zusammen,

    Folgendes Problem:
    Meine Bafögrückzahlung steht an und ich habe einen studiendauerabhängigen Teilerlass wegen Einhaltung der Mindestausbildungszeit (MAZ) gestellt. Dieser wurde teilweise abgelehnt, obwohl ich nur 8 Semester studiert und alle Staatsexamen ohne Wiederholung/Pause o.ä. bestanden habe. Begründung des Amtes:
    Für die Frage des Zeitpunktes des Bestehens der Abschlussprüfung ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Studiendauerabhängigen Teilerlass das Datum über die erfolgreiche Beendigung des Dritten Prüfungsabschnittes (=einschl. Praktikum).
    Ihr Studium haben Sie im Sommersemester 2003 (01.04.2003) begonnen. Die Mindeststudienzeit endete nach 4 Jahren im Wintersemester 2006/2007 (31.03.2007). Hinzu kommen 1 Praktisches Jahr und 3 Monate Prüfungszeit. Somit ergibt sich eine MAZ von 5 Jahren und 3 Monaten. Laut dem vorgelegten Prüfungszeugnis haben Sie am 01.07.2008 den 3. Prüfungsabschnitt erfolgreich beendet. Ihre MAZ endete jedoch bereits mit dem Ablauf des 30.06.2008.


    Somit habe ich also die Mindestausbildungszeit um sage und schreibe einen Tag (!) überschritten und bekommen deswegen ca. 1500 EUR weniger erlassen.
    Sowas ist doch eine Frechheit! Ich hatte ja nie die Möglichkeit schneller zu sein, da mir der Prüfungstermin ja vorgegeben wurde.

    Ich plane jetzt Klage beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid einzureichen.

    Meine Begründung wäre: der Prüfungszeitraum des 2.Staatsexamens (mind. 1 Monat) müsste doch bei der Berechnung der MAZ berücksichtigt werden, da man das Praktische Jahr nicht vor dem Bestehen des 2. Examens beginnen kann. Somit müsste sich die MAZ um mind. 1 Monat verlängern.

    Hat jemand mit diesem Thema schon Erfahrung gemacht? Oder weiß zufällig jemnad einen guten Anwalt, der einen hier beraten kann?

    Ich wäre sehr dankbar für Hinweise/Meinungen/Empfehlungen!!!

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Klage wäre meines Erachtens der zweite Schritt. Der erste wäre wg. der Fristwahrung schriftlich Widerspruch einzulegen und parallel mit dem Sachbearbeiter zu telephonieren, darauf aufmerksam zu machen, dass man auf die Prüfungstage und deren Vergabe keinen Einfluß hat (sich dies vom Prüfungsamt bestätigen lassen) und man sich noch in der Studienregelzeit befindet da der Prüfungszeitraum wohl auch relevant ist.

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Klage wäre meines Erachtens der zweite Schritt. Der erste wäre wg. der Fristwahrung schriftlich Widerspruch einzulegen Ich hatte schon Widerspruch eingelegt, hatte mich dabei aber aufs 2.Examen bezogen, da ich den Grund für die Entscheidung nicht kannte. Dieser wurde aber abgewiesen mit eben jener zitierten Begründung.

    und parallel mit dem Sachbearbeiter zu telephonieren, darauf aufmerksam zu machen, dass man auf die Prüfungstage und deren Vergabe keinen Einfluß hat (sich dies vom Prüfungsamt bestätigen lassen)
    und man sich noch in der Studienregelzeit befindet da der Prüfungszeitraum wohl auch relevant ist.

    Hatte ich auch gemacht - 2mal (vor dem ersten Widerspruch: keine Auskunft zum Grund der Ablehnung, und nun wieder: O-Ton Sachbearbeiter: "da werden sie wohl klagen müssen..."

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Na dann einen Anwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen, gucken ob es eine Möglichkeit gibt die Rechtsschutzversicherung der Eltern zu bemühen ( falls vorhanden) und die notwendigen juristischen Schritte einleiten lassen.
    Wie gesagt, liegt meines Erachtens der Schwerpunkt der Argumentation darauf, dass Sie ja keinen Einfluß auf dem Prüfungstermin hatten und der lag nun mal nach dem Praktikum und das war bei Ihnen Juni/Juli. Über das Prüfungsamt sollte sich ja belegen lassen, dass der 1 Juli für Sie der frühstmögliche Prüfungstermin war.

  5. #5
    Unregistriert
    Gast

    Bafög

    Ich kann helfen!

    dark.matter@gmx.de

  6. #6
    Unregistriert
    Gast
    Bei mit steht demnächst ds gleiche an.
    1. Wollte mal fragen, ob die Bescheinung zu MIndestausbildungszeit von der Uni ausgefüllt wird oder vom Landesprüfungsamt?
    2. Hat sich bezüglich der Klage schon etwas ergeben?

  7. #7
    Unregistriert
    Gast
    Hallo,
    habt Ihr schon eine Rückmeldung vom BVA bekommen? Bei mir ist gerade exakt der gleiche Fall eingetreten.
    Habe gestern die Ablehnung meines Widerspruchs erhalten...
    Ich versteh die Reglung nicht ganz
    - warum zählt das dritte und nicht das zweite Stex? Ich könnte ja auch auf die Approbation verzichten und mit dem zweiten Stex in die Industrie/Forschung/... gehen?
    - warum werden einem nicht die von der Uni bescheinigten 6 Monate Prüfungszeit (für zweites und drittes Stex ) anerkannt sondern nur drei Monate?

    Kennt sich jemand mit soclhen Fällen aus?
    vielen Dank und viele Grüße

  8. #8
    Unregistriert
    Gast

    Neuigkeiten?

    Hallo, nachdem ich heute meinen Bescheid bekommen habe, habe ich mich auch gleich einmal informiert und bin auf das Forum gestoßen. Die gute Frau vom Bafög-Amt hatte mir damals wenig Hoffnung für einen Erlass gemacht, da hat sich ja einiges von den Gesetzen geändert hat. Wäre aber ja unfassbar, wenn es wegen ein paar Tagen (für die man nichts kann) daran scheitern sollte. Wollte deshalb fragen, wie der Stand bei euch ist, gibt es Neuigkeiten wegen Klagen etc.? Viele Grüße, Thomas

  9. #9
    Unregistriert
    Gast

    Teilerlass aufgrund guter Leistungen sowie der Zeit - Pharmazeut/Apotheker

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Antrag auf studiendauerabhängigen Teilerlass der Bafög Rückzahlung sowie wegen guter Leistungen.

    Ich habe Pharmazie studiert und Bafög bekommen. Studienbeginn war SS2007.
    Das 2.Staatsexamen habe ich im Oktober 2011 abgelegt. Das 3.Staatsexamen im Dezember 2012.


    Meine Bafög-Förderungshöchstdauer ging bis 03/2012. Meine letzte Bafög Zahlung habe ich im September 2011 erhalten.

    1.)
    Welches Datum zählt nun für den Antrag auf studiendauerabhängigen Teilerlass? Das Datum des 2. Stex-Zeugnisses oder das vom 3. Stex?

    Leider habe ich das dazu gefunden:
    http://www.apotheke-adhoc.de/nachric...endet-studium/

    http://www.apotheke-adhoc.de/nachric...D1%3Ft%3D1?t=1

    Hat hier jemand andere Erfahrung?

    2.)
    Ich habe mein 3.Staatsexamen mit 2.0 abgelegt. Zählt bei den Leistungen das zweite oder dritte Staatsexamen?
    Selbst wenn ich also nicht mehr in der Zeit wäre könnte ich hier einen Teilerlass bekommen?

    Was denkt ihr? Welche Erfahrung habt ihr hierzu?

    Vielen Dank vorabfür Eure Rückmeldung.

    Viele Grüße,
    Radix

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