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Thema: Kann man durch Bafög gefördert werden, wenn man eine private PTA-Schule besucht?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Kann man durch Bafög gefördert werden, wenn man eine private PTA-Schule besucht?

    Hey
    Ich habe heute meine Zusage für die PTA Schule bekommen.
    Es ist aber eine private Schule und kostet rund 185€ im Monat. :/
    Von meinem Vater brauche ich kein Geld erwarten (habe keinen Kontakt)
    Und meine Mutter hat nur einen 400€ Job. (bekommt aber nur rund 300€/monatlich)
    Staatliche Schulen gibt es bei mir in der Nähe nicht.
    Jetzt wollte ich mal fragen, ob das durch da Bafög gefördert werden kann?
    In dem Brief, den ich von der PTA Schule erhalten habe, steht: "Der Berufsfachschule für PTA in ... ist unverzüglich mitzuteilen, wenn das Schulgeld durch eine öffentliche Förderung (Bafög ausgenommen) ersetzt wird." Was heißt das jetzt? Heisst das, dass man gar kein Bafög beantragen kann? Ich kenn mich da grad gar nicht aus. Und was ist mit öffentlicher Förderung gemeint? Kann man noch irgendwie anders finanzielle Hilfe bekommen?
    Ach ja, falls das wichtig ist, ich bin 16.

    Vielen Dank für Antworten!!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Pancha
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    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/369.php

    2. Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
    3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
    4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG],
    5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG],

    Wichtig:
    Schüler/innen, die eine der hier unter 1. bis 3. genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.


    Schüler/innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn

    • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - z. B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist,
    • sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren,
    • sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.



    Also ich bin mir nicht ganz sicher. Wie ich den obigen Text verstehen würde: Wenn du eine Ausbildung machst, die mind. 2 Jahre dauert, kannst du gefödert werden, egal wo du wohnst. Wenn die Ausbildung kürzer ist, kannst du nur gefödert werden, wenn du nicht mehr zu hause lebst, weil der Weg zur PTA-Schule zu lang ist, du verheiratet bist oder ein Kind hast.
    Aber sicher bin ich mir da nicht. Den Unterschied zwischen 2. und 4. versteh ich nicht so ganz.

    Am besten du gehst einfach mal zur Bafög-Beratungsstelle. Wo die ist, findest du auf der Homepage. Die genannte öffentliche Förderung bezieht sich wahrscheinlich auf ein Stipendium o.ä.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Also ich geh ja auf eine private PTA Schule und bei uns ist es so, dass die Bafög Empfänger welches kriegen allerdings nur den normalen Satz Schülerbafög mit Wohnung,Leben, Krankenkasse etc. sind. An den Schulgeldern beteiligt sicher keiner, auch kosten für Bücher, Klassenfahrten etc. werden vom Bafög Amt nicht übernommen. Du kriegst also das gleiche Geld, was die kriegen, die auf eine staatliche PTA Schule gehen.

  4. #4
    Twinkle
    Gast
    Ich gehe auch auf eine private PTA Schule und bei uns sind einige die Bafög erhalten. wie bereits gesagt wurde bekommt man nur den Grundsatz für Schülerbafög. Wieviel das genau ist weiß ich nicht, bei uns reicht es für die Leute nicht aus um die Kosten zu decken allerdings kostet die Schule bei uns auch im Monat einiges mehr. Beantragen kannst du es aber, aber alle Lebenskosten wirst du damit sicher nicht gedeckt bekommen.

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