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Thema: Datum der Approbationsurkunde

  1. #1
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    Datum der Approbationsurkunde

    Hallo ihr Lieben,

    kann mir jemand sagen, ob das Ausstellungsdatum der Approbationsurkunde der Tag nach dem Bestehen des 3. Staatsexamens ist? Also nehmen wir an, das 3. Stex würde am 14.12. stattfinden, wird dann die Approbationsurkunde auf den 15. datiert, obwohl sie natürlich nicht schon am 15. ausgestellt wird? Ich weiß nämlich nicht, ob ich wirklich schon einen Tag nach dem Bestehen des 3. Stex als Apothekerin arbeiten darf, wenn das Ausstellungsdatum der Approbationsurkunde nicht (nachträglich) auf den 15. festgesetzt wird.

  2. #2
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Bei mir und meinen ehemaligen Kommilitonen ist es auch so, dass das Datum auf der Urkunde einen Tag nach der Prüfung datiert ist... am nächsten Tag kannste also schon arbeiten, nur noch nicht an dem Tag, also keinen Notdienst oder so (ist schon vorgekommen, daher sag ich es ;-) )!

  3. #3
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    Vielen Dank für deine Antwort, 1981engelchen! Dann bin ich ja beruhigt, dass es nach dem Stex direkt losgehen kann :-)

  4. #4
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    Ist zwar schon etwas älter die Anfrage aber: Offiziell darfst du erst nach Erhalt (!) der Approbationsurkunde den Apothekerberuf ausüben; das Datum der Zustellung wird ja auch ebenfalls durch die Zustellung per Post oder durch Aushändigung beim Prüfungsamt festgehalten. Davon abgesehen besteht ja (abgesehen von Erfahrungswerten) auch keine Sicherheit, wann genau die Urkunde ausgestellt wird.
    Bei einer Revision muss der Apothekenleiter davon abgesehen die Berufsbefähigungsnachweise seiner Angestellten (und seinen eigenen) auch vorzeigen falls danach verlangt wird.

    Wir (in Hessen) wurden jedenfalls während des PJ von verschiedenen Seiten ausdrücklich darauf hingewiesen. In manchen Approbationsanträgen und Anmeldungen für das 3. Stex befindet sich eine Anmerkung in dieser Art auch auf dem Bogen.
    Falls du nach dem 3. Stex also schon direkt in einer Apotheke anfängst, würde ich also versuchen nach Möglichkeit "Apotheker-typische" Situationen und Tätigkeiten zu meiden; damit meine ich vor allem der einzige "Apotheker" (der du ja noch nicht bist...) in einer Apotheke zu seine.+

    Viele Grüße soweit

  5. #5
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    Da hab ich aber anderes gehört.
    In RLP wurde uns von Herrn Dr. Cramer (Amtlicher Pharmazierat) gesagt, wir dürften sofort nach bestehen des 3. Stex komplett als Approbierte arbeiten.
    Begründung: Das Erteilen der Approbation ist ein formalrechtlicher Akt, der solange keine ZWINGENDEN Gründe zur Verweigerung vorliegen, bei erfüllen der Voraussetzungen nicht verwehrt werden kann. Sprich: Wenn du alles bestanden hast, den Antrag vollständig gestellt hast, und nichts ausgefressen hast, müssen sie dir die Approbation erteilen. Herr Dr. Cramer ging sogar soweit, dass er sagte, wir dürften theoretisch aus der Prüfung raus laufen und sofort eine Chefvertretung in einer Apotheke antreten.

  6. #6
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Also bei uns wurde im Prüfungamt selber etwas anderes behauptet...

  7. #7
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    Ich kann nur sagen, was er uns damals gesagt hat. Ich traue den entsprechenden hauptamtlichen durchaus zu, dass sie sich da untereinander nicht ganz einig sind.

  8. #8
    Ich kann auch nur 1981engelchen Recht geben. Bei uns wurde auch mehrfach darauf hingewiesen, dass man erst als Apotheker arbeiten darf, wenn man die Approbationsurkunde in den Händen hält. Bei uns hat die Zusendung, nach Bestehen der Prüfung, ca. 4 Wochen gedauert.

  9. #9
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Also bei uns konnte man schon gleich mit der Anmeldung zum Examen auch den Antrag auf Approbation stellen und damit sparte man sich dann die Bearbeitungszeit NACH bestandender Prüfung. Daher habe ich meine Urkunde am selben Tag erhalten. Doch selbst da war das Datum des kommenden Tages vermerkt und ich wurde nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich "heute" noch nicht arbeiten darf, auch keinen Notdienst übernehmen oder so!
    Im Zweifelsfall würde ich das Prüfungsamt in dem Bundesamt fragen, wo man dann akut arbeiten will / muss und mir das schriftlich bestätigen lassen :-)!

  10. #10
    Unregistriert
    Gast
    Herr Dr. Cramer war mein Prüfungsvorsitzender und er hat bei uns die speziellen Rechtsgebiete für Pharmazeuten unterrichtet.
    Deshalb hab ich das ehrlich gesagt nicht in Frage gestellt^^

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