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Thema: schmelzpunkt und schmelztemperatur

  1. #1
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    schmelzpunkt und schmelztemperatur

    ich hab ne ganz blöde frage..kann mir da jemand den unterschied nennen oder gibt es keinen?

  2. #2
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    und noch ne frage muss ich bei der monografie im europ. arzneibuch die salicylsäure vorher erst umkristallisieren bevor ich eine schmelzpunktbestimmung mache?

  3. #3
    Ein Schmelzpunkt ist ein ganz bestimmter Punkt an dem die reine Substanz in deinem Fall Salicylsäure schmilzt.Normal gibst du deine Salicylsäure in ein Röhrchen und gut ist und dann in die Apparatur.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schmelzpunkt ein nützlicher Link für dich
    Geändert von Fightdragon (05.11.2012 um 07:41 Uhr)

  4. #4
    Unregistriert
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    jep das ist mir schon bewusst...also sind diese zwei begriffe gleich zu setzen?

    in der monografie der salicylsäure soll die schmelztemperatur bestimmt werden...dieser liegt zwischen 158 bis 161 grad...muss ich vorher den stoff umkristalliseren?

    in der identitätsprüfung C soll die identitätsreaktion auf salicylat gemacht werden. dazu bestimmt man nochmal den schmelzpunkt...

    Wo ist zwischen identitätsprüfung a und c jetzt der unterschied?

    In der monografie wird ein spezielles heizbad gefordert? kann ich keinen handelsüblichen schmelzpunkt bestimmer von wepa nehmen?

    ich weiss meine fragen sind irgendwie doof.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Pancha
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    Soweit ich weiß, bezeichnet die Schmelztemperatur einen Temperaturbereich und der Schmelzpunkt eine bestimmte Temperatur.

  6. #6
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    ah ok danke dir!

    sag mal wie müsste ich dann bei der salicylsäure vorschrift im ph. eur. vorgehen?

  7. #7
    N06BC01 Avatar von Shimone
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    1) Nimm irgendein Schmelzpunktgerät das validierte Werte liefert. (Die von Wepa sind i.d.R. in Ordnung)
    2) Bei der Identitätsprüfung C sollst du nicht nochmal den Schmelzpunkt bestimmen sondern den Nachweis A auf Salicylat (2.3.1 Identitätsreaktionen auf Ionen und funktionelle Gruppen) durchführen
    Salicylat
    a) Wird 1 ml der vorgeschriebenen Lösung mit 0,5 ml Eisen(III)-chlorid-Lösung R 1 versetzt, entsteht eine Violettfärbung, die nach Zusatz von 0,1 ml Essigsäure R bestehen bleibt.
    b) Werden 0,5 g Substanz, in 10 ml Wasser R gelöst, oder 10 ml der vorgeschriebenen Lösung mit 0,5 ml Salzsäure R versetzt, entsteht ein Niederschlag, der nach Umkristallisieren aus heißem Wasser R und Trocknen im Vakuum zwischen 156 und 161 °C schmilzt (2.2.14).
    Und ich so: "Jetzt guck doch mal über den verdammten Tellerrand hinaus"
    Und er so: "Ah da ist der Löffel"

  8. #8
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    wir haben das von wepa....

    was ist bei salicylat unter dem teil b zu verstehen...da muss man doch nochmal schmelzpunkt bestimmen oder?

  9. #9
    N06BC01 Avatar von Shimone
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    Ja, genau da bestimmt man nochmal den Schmelzpunkt, das musst du aber laut vorschrift nicht machen.
    Hab nur beides hier hinein geschrieben damit klar wird was mit dem Nachweis A bei der Identitätsprüfung C gemeint ist. bzw. warum da überhaupt A steht.
    Und ich so: "Jetzt guck doch mal über den verdammten Tellerrand hinaus"
    Und er so: "Ah da ist der Löffel"

  10. #10
    Unregistriert
    Gast
    Oh danke das hab ich völlig überlesen ich dachte ich muss zweimal also bei a und c den schmelzpunkt bestimmen. Aber steht ja da mann muss bei C nur den teil a machen...
    Also hab ich quasi bei A die schmelzpunktbestimmung und bei C nur die reaktion teil a. vielen vielen dank

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